Ende August ist der neue Bußgeldkatalog von Bund und Land in Kraft getreten. Demnach können 100 bis 150 Euro fällig werden, wenn jemand keine Mund-Nasen-Bedeckung an Orten trägt, wo es vorgeschrieben ist – etwa in Bussen und Bahnen oder beim Einkaufen.
150 Euro Bußgeld
Carsten Hoffmann, Geschäftsführer der Delbus sieht der neuen Regelung entspannt entgegen. „Unser Fahrpersonal sieht jeden Fahrgast beim einsteigen. Insofern fällt es nicht schwer, Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung direkt zu bitten die Maske anzulegen“, berichtet er. Bei einer Weigerung werde der Einstieg in den Bus verwehrt.
Ausnahmen sind Kinder bis sechs Jahre und alle Personen, die nachweislich gesundheitliche Probleme mit dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung haben. „Unsere Fahrgäste sind in dieser Hinsicht sehr diszipliniert. Wir haben in Delmenhorst im Grunde überhaupt kein Problem mit der Maskenpflicht in den Bussen“, betont Hoffmann. Die paar kleinen Konflikte in den vergangenen Monaten könne man bei den vielen tausend Fahrgästen quasi „an einer Hand abzählen“.
Wenige Konflikte in den Bussen
Auch in der Delmenhorster Stadtbücherei ist die Situation entspannt. „Unsere Besucherinnen und Besucher halten sich an die Maskenpflicht“, sagt die Büchereileiterin Anika Schmidt.
Diesen Eindruck bestätigt Bernd Oetken, Geschäftsführer der inkoop Verbrauchermärkte. Fast 100 Prozent aller Kunden halte sich vorbildlich an die Corona-Schutzregelungen in den Supermärkten.
„Der kleine Rest ist anstrengend. Um Diskussionen aus dem Weg zu gehen, haben sich unsere Beschäftigten freiwillig verpflichtet in den Märkten ebenfalls bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, sagt Oetken. Trotzdem komme es immer mal wieder zu Ärgernissen, wenn Maskenverweigerer auf ein ärztliches Attest verweisen, es aber nicht vorzeigen wollen oder das Dokument offensichtlich gefälscht ist.
Sporadische Kontrollen
Sollte ein Maskenverweigerer Ärger machen, fällt er in die Zuständigkeit von Ordnungsamt und Polizei. Nur sie können das neue Bußgeld überhaupt einfordern. Bei der Stadt Delmenhorst kümmern sich fünf Personen im Außendienst um die Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht. „Sie überprüfen anlassbezogen oder sporadisch und punktuell“, teilt Timo Frers, Pressesprecher der Stadt Delmenhorst auf Nachfrage mit.
Im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Regelungen hat die Stadt bereits Bußgelder von mehr als 100.000 Euro eingefordert. „Diese Summe bezieht sich auf eine Vielzahl verschiedener Verstöße gegen die Corona-Verordnungen. Die Statistik wird aber nicht nach Tatbeständen aufbereitet“, sagt Frers und fügt hinzu: „Auch wegen des Verstoßes gegen die Maskenpflicht wurden seit dem 27. August bereits Bußgelder erhoben.“