Fehlt ein Testament, müssen die Erben ermittelt werden. Foto: Gerd Altmann auf Pixabay
Nachlasspflege

Langes Warten auf das Erbe

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Je komplizierter die Verwandtschaftsverhältnisse, desto länger kann es dauern, bis Erben ermittelt sind.

Für Hartmut Reichel kam die Nachricht vom Tod seines Neffen überraschend. Noch mehr überraschte ihn jedoch, wann sie bei ihm eintraf. Als der Nordbremer vom Tod erfuhr, lag der fast ein ganzes Jahr zurück, wie Reichel sagt.

Jetzt, knapp zwei Jahre nach dem Todesfall des Verwandten, zu dem Reichel keinen Kontakt mehr hatte, warten er und die Erbengemeinschaft noch immer darauf, dass der Nachlass geregelt wird. „Ich kann nicht verstehen, dass das so lange dauert und wir so lange über die Verhältnisse im Unklaren gelassen werden“, beschwert sich Reichel.

Komplizierte Verwandschaftsverhältnisse

Laut Rechtsanwalt Alexander Rosenboom, der sich um den Nachlass des Verstorbenen kümmert, handelt es sich aber um ein übliches Verfahren. Grund für die zeitliche Verzögerung bei der Klärung des Nachlasses seien die komplizierten Verwandschaftsverhältnisse.

Die Eltern des Neffen waren auch schon gestorben, zudem hatte er kein Testament aufgesetzt. Daher mussten die nächsten Angehörigen ermittelt werden. „In so einem Fall ist es sehr mühsam, alle Angehörigen herauszufinden und die entsprechenden Urkunden zusammenzusuchen“, erklärt Rosenboom.

Erben bereits verstorben

Zudem seien in der Zeit der Ermittlungen zwei Personen aus der Erbengemeinschaft verstorben. „Auch von diesen mussten wiederum die Erben ermittelt werden, was den Prozess noch weiter verkompliziert hat“, sagt der Anwalt. Er kennt so etwas aus anderen Verfahren. „In einem besonders komplizierten Fall hat es aufgrund von vielen Todesfällen in der Erbengemeinschaft zehn Jahre gedauert, bis der Nachlass geregelt werden konnte“, sagt er.

Dass es sich bei Hartmut Reichels Fall um eine spezielle Konstellation handelt, bestätigt auch Cosima Freter. Die Sprecherin des Amtsgerichts Bremen hält den zeitlichen Ablauf in einem solchen Fall für nicht ungewöhnlich. „Solche Ermittlungen sind auch für sehr erfahrene Anwälte schwierig. Man muss über die Standesämter ermitteln, um die Erben nachzuvollziehen, zudem müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit nach bestem Wissen ausgeschlossen werden kann, dass eventuelle Angehörige vergessen werden“, sagt sie.

„Für die Erben ist das in solchen Fällen natürlich erst einmal ärgerlich“, erklärt Gerichtssprecherin Freter, „aber da muss eben sorgfältig vorgegangen werden.“

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