In Bremen darf an Silvester nicht geknallt werden. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mehrere Eilanträge gegen das Feuerwerksverbot abgelehnt. „Gegen die Regelungen bestünden keine durchgreifenden Bedenken“, entschieden die Richter. Vielmehr sei das Verbot geeignet, die Kontakte zu reduzieren und eine Bildung von Gruppen an Silvester zu verhindern.
Damit trägt das Verbot nach Ansicht des Gerichts zum Schutz vor Corona-Infektionen bei. Eine Beschränkung des Verbots auf einzelne Plätze führe nicht in gleichem Maße zu einer Reduzierung der Kontakte. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar.