Falschparker müssen generell künftig noch tiefer in die Tasche greifen. Stehen sie aber etwa auf Geh- und Radwege kann schon mal ein Bußgeld von bis zu 110 Euro winken.Foto: Schlie
Strafen

Für Gehweg-Parker wird es teuer

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Andere Regeln und höhere Strafen: Der neue Bußgeldkatalog tritt in Kraft.

Autofahrer, die sich bisher über teure Spritpreise geärgert haben, werden sich noch wundern, wie tief sie in die Tasche greifen müssen, wenn sie Halte- und Parkverstöße begehen oder mal schneller unterwegs sind, als sie dürfen. Am 9. November tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft, und manche Verkehrssünden werden doppelt so teuer wie derzeit. Hier sind die wichtigsten Punkte der neuen Straßen-Verkehrsordnung:

Park- und Halteverstöße:

Künftig geht es Falschparkern richtig an den Kragen. Verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe werden mit Geldbußen bis zu 110 Euro geahndet. Zudem kann ein Punkt in Flensburg fällig werden. Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder einer Stellfläche für Elektro-Fahrzeuge wird mit 55 Euro geahndet. Mit Verwarngeld in Höhe von 35 Euro ist bei rechtswidrigem Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen beziehungsweise im Bereich einer scharfen Kurve zu rechnen.

Rettungsgasse:

Wer sie unerlaubt nutzt oder keine bildet, wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot nebst zwei Punkte im Fahreignungsregister bestraft.

Tempoüberschreitung:

Temposünden werden teurer. Wer schon 10 Stundenkilometer über der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung unterwegs ist, zahlt innerorts künftig 30 Euro statt bisher 15 Euro. Wer etwa außerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und dabei geblitzt wird, wird statt mit 30 künftig mit 60 Euro zur Kasse gebeten.

Weitere Regelverstöße:

Das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren wird teurer. Das Autoposen wird mit bis zu 100 Euro Strafe belegt.
Zur Vermeidung von schweren Unfällen innerorts dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen dort, wo mit Radfahrern oder Fußgängern gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Der Verstoß kostet 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

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