Die Steuern für Diesel und Benzin sinken am Mittwoch.Foto: PlaNet Fox / Pixabay Die Steuern für Diesel und Benzin sinken am Mittwoch. Foto: PlaNet Fox / Pixabay
Verbraucher

Billiger fahren

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Steuer am Benzin und Diesel sinkt zum Monatsanfang. Auch weitere Änderungen treten ab 1. Juni in Kraft.

Nicht nur die Fahrten mit Bus, Straßenbahn und Regionalzug werden ab kommenden Mittwoch billiger, wenn das 9 Euro-Ticket kommt. Auch Autofahrten könnten dann günstiger werden. Denn ebenfalls am Mittwoch sinkt die Mineralölsteuer: für Benzin um 29,55 Cent je Liter, für Diesel um 14,04 Cent. Da dann auch weniger Mehrwertsteuer anfällt, rechnen Experten damit, dass Autofahrer bei Benzin rund 35 Cent pro Liter sparen können und bei Diesel knapp 17 Cent.

Vorausgesetzt die Mineralölkonzerne senken die Preise an den Tankstellen entsprechend dem Steuernachlass. Die Steuersenkung gilt ebenso wie die 9 Euro-Ticket-Aktion bis Ende August.

Mehr Preistransparenz

Es sind nicht die einzigen Änderungen, die am 1. Juni in Kraft treten. So sollen neue Preisschilder in Supermärkten und Discountern für mehr Preistransparenz sorgen, damit die Verbraucher die Produkte besser miteinander vergleichen können.

Bisher durften Händler den Grundpreis für Waren – beispielsweise für lose Lebensmittel – bis 250 Gramm/250 Milliliter auch in für je 100 Gramm oder 100 Milliliter ausweisen. Das entfällt. Der Grundpreis eines Produktes inklusive aller Steuern darf künftig nur noch für je einen Liter oder ein Kilo angegeben werden.

Änderungen bei Kaffeefahrten

Neu geregelt wurden auch die Bestimmungen für die Kaffeefahrten, die vor allem bei Senioren sehr beliebt sind. Laut Verbraucherzentrale dürfen nun bestimmte Waren und Dienstleistungen auf Ausflugsfahrten weder verkauft noch vermittelt werden. Darunter fallen etwa Finanzprodukte wie Versicherungen und Bausparverträge, Medizinprodukte wie Sehhilfen oder Stützstrümpfe und Nahrungsergänzungsmittel.

Zudem muss der Veranstalter den Reiseteilnehmern seine vollständigen Kontaktdaten übermitteln und diese darüber in Kenntnis setzen, welche Produkte auf der geplanten Fahrt angeboten werden und unter welchen Bedingungen ein Widerrufsrecht bei Bestellung gilt.

Auf zwei weitere Änderungen, die bereits seit gestern gelten, weist die Bundesregierung auf ihrer Homepage hin. Anbieter, die Produkte telefonisch feilbieten, müssen die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Verbraucher werden beim Online-Shopping künftig besser informiert. Foto: justynafaliszek auf Pixabay

Besser informiert werden sollen zudem Verbraucherinnen und Verbraucher bei Online-Einkäufen, so die Bundesregierung. Betreiber von Digitalen-Marktplätzen wie Amazon oder Ebay sind verpflichtet, vor dem Vertragsschluss über wesentliche Umstände, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können, aufzuklären, etwa über Kriterien und Gewichtung für das Ranking von Suchergebnissen zu Produkten.

Internet Explorer geht in Rente

Apropos Online: Wer auf seinem Rechner noch mit dem Microsoft-Browser „Internet Explorer“ arbeitet, soll beachten, dass der US-Konzern den Support dafür am 15. Juni komplett einstellt und durch den Browser „Edge“ ersetzt.

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