Oldtimer sind in Deutschland sehr beliebt. Kaum ein Sonntag im Sommer vergeht, ohne dass eine „Sternfahrt“ über die Landstraßen knattert. Oldtimer wecken angenehme Erinnerungen und zaubern so manchem Passanten ein Lächeln auf das Gesicht. Der Gesetzgeber hat den kulturellen Wert historischer Fahrzeuge erkannt und einige Sonderregelungen für sie erlassen. Diese sollen es den Besitzern einfacher machen, ihre Autos, Motorräder oder Nutzfahrzeuge zu erhalten.
Was ist ein Oldtimer?
Ein Oldtimer ist ein historisches Fahrzeug. Als historisch gilt, was mindestens vor 30 Jahren das erste Mal im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde. Für die Gegenwart sind damit alle Autos, Motorräder oder Nutzfahrzeuge, die vor 1992 angemeldet wurden, offiziell als Oldtimer zulassungsfähig. Dies geschieht jedoch nicht automatisch. Einer Anerkennung als klassisches, erhaltenswertes Kulturgut geht eine Prüfung voraus. Erst wenn diese bestanden ist, steht der Weg für die Zulassung als Oldtimer offen.
Vorsicht bei Museumskäufen!
Manchmal verkleinert ein Museum seinen Bestand, muss ganz schließen oder tauscht Exponate aus. Dann kommen gelegentlich alte Fahrzeuge auf den Markt, die in einem erstaunlich guten Zustand sind. Doch hier lauert eine große Gefahr. Wenn das Fahrzeug „ab Werk“ in den Museumsbestand aufgenommen wurde, ist es nicht als Oldtimer zulassungsfähig. Da es darüber hinaus auch nicht den gegenwärtigen Abgasbestimmungen genügt, kann man es ebenfalls nicht als Neufahrzeug zulassen. Wenn deshalb der Verwendung als Museumsexponat keine Straßenzulassung erfolgt ist, sollte man von solchen Gelegenheiten Abstand nehmen. Ein solches Auto taugt nur noch als Ersatzteillager für die Restauration eines identischen Typs.
Wie kann ich meinen Oldtimer zulassen?
Sofern das Fahrzeug grundsätzlich zulassungsfähig ist, stehen die folgenden fünf Wege für eine Oldtimerzulassung offen:
- Reguläre Anmeldung
- H-Kennzeichen
- Saisonkennzeichen
- H-Saisonkennzeichen
- rote 07er Nummer
Bei der regulären Anmeldung erfolgt keine Prüfung nach Originalzustand. Das Fahrzeug wird als normales KFZ zugelassen und verursacht die typbedingten Kosten für Steuer und Versicherung. Erstere kann bei historischen Fahrzeugen sehr hoch ausfallen, da die Abgasanlage keine begünstigte Klasse erreichen kann.
Das H-Kennzeichen deklariert ein Fahrzeug als historisches Kulturgut. Dafür steht der Buchstabe H, der ganz rechts auf dem Nummernschild eingetragen wird. Mit einem H-Kennzeichen gilt ein einheitlicher Steuersatz von 192 Euro. Das kann besonders für Fahrzeuge interessant werden, die einen Dieselmotor haben und vor dem Jahr 1969 produziert wurden. Autos und LKW mit diesem Alter müssen keinen Abgasklassen genügen. Das macht sie in der Steuer günstiger als bei einer regulären Anmeldung. Umgekehrt zahlen Halter von Motorrädern mit einer H-Zulassung wesentlich höhere Steuern.
Die Versicherungen bieten für diese Fahrzeuge meistens besonders günstige Tarife an. Mit einem H-Kennzeichen versehen ist das Auto oder Motorrad uneingeschränkt nutzbar. Um langen Wartezeiten auf den Zulassungsstellen zu entgehen, sollte das Nummernschild vorab online reserviert werden. Dies ist mittlerweile auch bei Kennzeichen für Oldtimer problemlos möglich.
Das Saisonkennzeichen muss nicht unbedingt für einen Oldtimer beantragt werden. Eine häufige Nutzung dieses Nummernschildtyps ist das Cabrio. Dieses Kennzeichen definiert einen Zeitraum, in dem das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße bewegt werden darf. Allerdings ist die Kombination aus H- und Saisonkennzeichen sehr beliebt. Die meisten Halter von Oldtimern möchten ihre Fahrzeuge nicht durch den nassen Winter mit gesalzenen Straßen bewegen. Das H-Saisonkennzeichen ist damit eine günstige und unbürokratische Lösung, um das Fahrzeug ganzjährig angemeldet zu lassen.
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Die rote 07er Nummer richtet sich an Halter von mehreren klassischen Fahrzeugen. Mit dieser Lösung kann dasselbe Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Dazu führt der Halter bei jeder Fahrt ein Buch mit, in dem alle auf diese Nummer eingetragenen Fahrzeuge eingetragen sind. Jedoch ist die Nutzung der Autos und Motorräder bei einem 07er Kennzeichen stark eingeschränkt. Es sind lediglich Fahrten zur Werkstatt oder zu einer kulturellen Veranstaltung gestattet. Als „Daily Driver“ genutzt, muss das Fahrzeug entweder regulär oder mit H-Kennzeichen angemeldet werden.
Ab wann lohnt sich ein H-Kennzeichen mit Fixsteuer?
Ein H-Kennzeichen mit Fixsteuer ist immer ein Kalkulationsbeispiel. Man sollte im Vorfeld alle Kosten zusammenrechnen. Nicht immer ist das H-Kennzeichen die günstigste Lösung. Das gilt besonders bei klassischen Motorrädern. Tendenziell ist bei Autos aber davon auszugehen, dass der Unterschied zwischen H-Kennzeichen und regulärer Anmeldung im Werkszustand erheblich ist. Eine fehlende oder unzureichende Abgas-Reinigungsanlage lässt die Kosten für die KFZ-Steuer wesentlich steigern. Außerdem ordnen die Versicherer ein Auto, das nicht als Oldtimer anerkannt ist, nach anderen Kriterien ein. Hier kann eine hohe Motorleistung dafür sorgen, dass das Fahrzeug in der Versicherung sehr teuer wird.
Wenn das Fahrzeug regulär zugelassen werden soll, sollte man sich nach Möglichkeiten umsehen, es mit einer passenden Abgas-Reinigungsanlage auszustatten. Das kann die KFZ-Steuern spürbar senken.
Sicher durch die Prüfung kommen
Der Zulassung als Oldtimer geht eine Prüfung nach Originalzustand voraus. Wer ein klassisches Fahrzeug im Werkszustand vorführt, ist dabei auf der sicheren Seite. Jedoch sind auch zeitgenössische Umbauten und Zubehör gestattet. Darüber hinaus erlaubt der Gesetzgeber folgende Applikationen:
- alle Features, die der Sicherheit dienen
- alle Features, welche die Abgaswerte verbessern.
Ein Beispiel dazu ist die Nachrüstung von Blinkern. Diese sind bei Fahrzeugen vor 1950 nicht selbstverständlich vorhanden. Die Nachrüstung einer Signalanlage bestehend aus Blinkern, Fernlichtern, Rückwärts- und Bremslichtern sowie Nebelschlussleuchten wird daher wohlwollend entgegengesehen. So kommt man auch nicht in die Bredouille, wenn während einer Ausfahrt sich das Wetter verschlechtert.
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Mit dem Oldtimer Geld verdienen
Es gibt jedoch einen guten Grund, sein klassisches Fahrzeug regulär und nicht mit H-Kennzeichen anzumelden. Dieser Grund tritt ein, wenn das Auto vermietet werden soll. Im Gesetzestext steht dazu „vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt“. Wenn ein Auto vermietet werden soll, ist der vornehmliche Zweck der Gelderwerb. Damit entfällt der Grund für das H-Kennzeichen. Eine Grauzone ist das Vermieten eines Oldtimers mit Fahrer. Dieser sollte idealerweise in der Person des Halters bestehen. Eine weitere Möglichkeit ist, das Fahrzeug gelegentlich für Filme oder Fotoshootings zu verleihen. Bei Fotoshootings wird das Auto nicht bewegt. Fahrzeuge, die in Filmen bewegt werden, fahren nicht im öffentlichen Straßenverkehr, sondern auf abgesperrten Strecken. Das macht die Verwendung von Oldtimern in diesem Fall legal – und letztendlich auch gewünscht. Der Wahrnehmung als schützenswertes Kulturgut kommt dieser Einsatz schließlich nur zugute.