Ganz gleich, ob die Pflegebedürftigkeit plötzlich als Folge einer Krankheit auftritt oder sich über lange Zeit entwickelt: Wenn die Bewältigung des Alltags nur noch mit Hilfe anderer gelingt, können Betroffene und deren Angehörige Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.
Häufig warten sie damit jedoch zu lange. Als pflegebedürftig gilt man aber nicht erst, wenn man nichts mehr kann, sondern wenn körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen den Alltag erschweren.
Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Antragstellung als erster Schritt hin zu einer Pflegegradeinstufung ist einfach: Es genügt ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, die der zuständigen Krankenkasse angegliedert ist. Der Antrag kann von den Betroffenen selbst oder von einer anderen Person gestellt werden, die dazu bevollmächtigt ist. Dann ist die Pflegekasse am Zug: Sie informiert den Medizinischen Dienst (MD), der zur Pflegebegutachtung ins Haus kommt.
Experten der Unabhängigen Patientenberatung
Worauf man bei der Antragstellung und Begutachtung achten sollte, dazu informieren Expertinnen und Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) morgen in der Zeit von 15 bis 17 Uhr am Telefon. Der Anruf unter 0800 / 0 60 40 00 ist aus allen deutschen Netzen gebührenfrei.
Die UPD ist eine gemeinnützige Einrichtung und arbeitet im gesetzlichen Auftrag. Sie informiert und berät Patientinnen und Patienten, Verbraucherinnen und Verbraucher in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen unabhängig, qualitätsgesichert, verständlich und kostenfrei.