Laut einer ERGO-Statistik macht Fußball mit zirka 34 Prozent den größten Anteil bei Sportunfällen aus. Symbolbild: Pixabay
Kinder

Sommerzeit = Unfallzeit

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Tipps für Eltern: Wenn der Nachwuchs ins Krankenhaus muss

Im Sommer toben Kinder im Garten, springen vergnügt ins Schwimmbecken oder jagen auf Sportplätzen dem Ball hinterher. Obwohl sportliche Aktivitäten an der frischen Luft eigentlich sehr gesund sind, steigt damit auch die Unfallgefahr. Kicken auf dem Bolzplatz beispielsweise ist bei Kindern sehr beliebt, laut einer Statistik im Auftrag der ERGO macht Fußball mit zirka 34 Prozent aber auch den größten Anteil bei Sportunfällen aus.

Bei mehr als einer Schramme ist der Schock dann meist groß. Dennoch gilt: Ruhig bleiben. „Je nach Schwere der Verletzung sollten Eltern entweder selbst mit ihrem Kind zum Arzt fahren oder den Notarzt rufen“, so Helena Biewer, Unfallexpertin von ERGO. Bis dieser eintrifft, gilt es, die Verletzung zu versorgen und das Kind zu beruhigen und zu trösten. „Um vorbereitet zu sein, ist es empfehlenswert, einen Erste-Hilfe-Kurs für Babys und Kinder zu absolvieren“, rät Biewer. Die Website des Deutschen Roten Kreuzes informiert über Kurse in der Nähe.

Möglichkeit eines Eltern-Kind-Zimmers

Muss der Nachwuchs im Krankenwagen mitgenommen werden, entscheidet der Fahrer, wie viele Begleitpersonen mitfahren dürfen – in der Regel ist ein Mitfahrer erlaubt. „Zu welchem Krankenhaus es geht, ist von der individuellen Situation und dem Unfallort abhängig“, erläutert die Unfallexpertin.

Um den Aufenthalt im Krankenhaus zu erleichtern, bieten viele Kliniken die Mitaufnahme einer Bezugsperson an. Häufig gibt es dafür spezielle Eltern-Kind-Zimmer. „Bestätigt der Arzt, dass die Mitaufnahme eines Elternteils medizinisch notwendig ist, zum Beispiel bei Säuglingen oder Kindern bis neun Jahren, kommt die Krankenkasse für diese Mehrkosten auf“, betont Biewer.

Bei einem längeren Klinik­aufenthalt des Nachwuchses stehen berufstätige Mütter und Väter vor der organisatorischen Herausforderung, den Alltag und die Besuche im Krankenhaus unter einen Hut zu bekommen. „Ist das Kind unter zwölf Jahre alt, haben Arbeitnehmer das Recht, sich zur Betreuung pro Kind und Elternteil für zehn Tage im Jahr freistellen zu lassen“, weiß die ERGO-Expertin. Für Alleinerziehende sind es sogar 20 Tage pro Kind.

Finanzielle Unterstützung

In manchen Fällen besteht zudem Anspruch auf Kinderkrankengeld. „Ist eine Mitaufnahme medizinisch notwendig und sind die Geschwister unter zwölf Jahren, können Eltern darüber hinaus einen Antrag auf eine Haushaltshilfe stellen“, ergänzt die Unfallexpertin. Auch die örtlichen Jugendämter bieten unter Umständen Unterstützung an.

Da die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle in der Freizeit aufkommt, können sich Eltern überlegen, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen. „Sie leistet auch, wenn Unfälle beim Sport, Hobby oder im Haushalt passieren“, erklärt Biewer. Häufig bedeutet das für Eltern nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch Unterstützung im Alltag – vor allem, wenn die Genesung länger dauert oder der Unfall gar zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt. Dann zahlt die Unfallversicherung zum Beispiel nötige Umbauten oder technische Hilfsmittel. Bieger: „Zusätzlich kann auch ein Verletzungsgeld oder ein Krankenhaus-Tagegeld sinnvoll sein.“

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