Verfahren gegen Ex-Beluga-Chef Stolberg eröffnet

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Die Hauptverhandlung gegen die Beluga
Unternehmensgruppe hat begonnen. Foto: WR

Das Landgericht Bremen hat das Hauptverfahren gegen vier Verantwortliche der Beluga Unternehmensgruppe, darunter Gründer und Geschäftsführer Niels Stolberg, eröffnet. Ihnen wird Betrug, Untreue und Kreditbetrug vorgeworfen. Drei Richter waren insgesamt zwei Jahre mit der Sichtung der Akten beschäftigt. Das Landgericht rechnet mit 56 Prozesstagen. Es geht um einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe.

„Niels Stolberg hat gemeinsam mit den anderen Angeklagten verschiedenen Banken und Investoren eine Liquidität vorgetäuscht, die es so nicht gegeben hat“, sagt der Sprecher des Landgerichts, Dr. Thorsten Prange. Mit anderen Worten: Stolberg habe so getan, als hätte er selber großes Kapital, um Banken und Investoren dazu zu bekommen, ihm noch mehr Geld zu leihen. Dabei ist laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von knapp 18 Millionen Euro entstanden.

 

Drei Richter werden die Verhandlungen führen

Niels Stolberg ist wegen Betrug, Untreue
und Kreditbetrug angeklagt. Foto: WR

Die drei Anklageschriften sind jeweils mehrere hundert Seiten lang und über die vergangenen zwei Jahre von drei Richtern der Wirtschaftskammer 2 des Landgerichts gesichtet und recherchiert worden. Für die Aufarbeitung der Anklageschrift im Fall Beluga sind die Richter von allen anderen Aufgaben frei gestellt worden.  Am 20. Januar soll der erste Tag der Hauptverhandlung stattfinden. Die insgesamt 56 Prozesstage sollen sich über das ganze Jahr 2016 ziehen. Genaue Termine dafür stehen noch nicht fest. Verhandlungsführende Richterin wird Monika Schaefer sein, die auch die Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer ist.

Wie hoch das Strafamaß am Ende sein wird, sei schwer zu sagen, so Prange. Anders als bei Gewaltdelikten, bei denen der Vorsatz schnell klar ist, sei es in Wirtschaftsstrafangelegenheiten schwieriger, den gewollten Betrug festzustellen.“ Denn: „Viele Investitionen in Unternehmen basieren oft zum großen Teil auf der Hoffnung auf Erfolg. Ab wann den vier Angeklagten klar war, dass dieser ausbleibt, gilt es, herauszufinden“, so Prange. Betrug wird mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet. In besonders schweren Fällen können auch bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden.

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