Kultusminister erleichtern Hochschulzugang für Flüchtlinge

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Flüchtlingen soll der Zugang
zu Unis erleichtert werden. Foto: WR

Die Kultursministerkonferenz erleichtert Flüchtlingen den Zugang zu den Hochschulen. Künftig können auch Menschen mit unvollständigen Dokumenten studieren, wenn sie  ein dreistufiges Verfahren zur Studierfähigkeit erfolgreich abgeschlossen haben.

„Das ist eine gute Entscheidung, denn es geht darum, den Flüchtlingen die Zugangsbedingungen für ein Regelstudium zu gewähren“, kommentierte Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Wissenschaft. Oft seien fehlende Dokumente eine der Hürden für den Hochschulzugang.

Um die Eignung der Flüchtlinge für ein Studium dennoch feststellen zu können, müssen sie an einem dreistufigen Verfahren zur Studierfähigkeit teilnehmen. Neben den persönlichen Voraussetzungen, zu denen auch der asyl- beziehungsweise ausländerrechtliche Status zählt, gehört auch die Nachvollziehbarkeit der Bildungsbiographie und ein qualitatives Prüfungs- beziehungsweise Feststellungsverfahren.

„Das ist im Interesse der Bremer Wirtschaft“

 

Wenn die persönlichen Voraussetzungen der Flüchtlinge in Ordnung sind, soll in Zukunft zudem auch eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung und nicht mehr zwingend die Originaldokumente ausreichen. Wie genau dieses Verfahren geregelt werden muss, können die Länder selbst gestalten.

„Es ist nicht nur im Interesse der Flüchtlinge, sondern auch im Interesse der Bremer Wissenschaft und Wirtschaft, vorhandene Qualifikationen und Talente zu fördern und besonders begabte Flüchtlinge an ein Vollstudium heranzuführen. Bildung ist der Schlüssel zu einer gelungenen Integration“, so Quante-Brandt.

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