Feuerwerk wird verkauft, aber Anzünden ist noch verboten

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Feuerwerk über Bremen Foto: WR

Der Verkauf von Feuerwerk und Böllern in Bremen hat am Dienstag begonnen. Noch darf nicht geknallt werden, erst am Silvesterabend ab 18 Uhr kann es losgehen. Doch Vorsicht: Nicht nur nur vor Krankenhäusern oder auf dem Marktplatz ist das Knallen streng verboten.

Zum Jahreswechsel knallt es an vielen Orten in Bremen und Umzu. Feuerwerk und Silvesterkracher sind zum Jahreswechsel ziemlich weit verbreitet. „Ganz ohne Einschränkungen geht es aber nicht“, mahnt der Senat und weist auf die Regeln für Bremen und Bremerhaven hin: Am 31. Dezember darf nur in der Zeit von 18 bis 24 Uhr in und dann noch eine Stunde ins neue Jahr geknallt werden. So hat es das Amt für Arbeitsschutz und Immissionsschutz der Gewerbeaufsicht festgelegt.

Seenotsignalmittel sind verboten

Wers ganz genau wissen will: Diese Bestimmung betrifft „pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (F2)– Silvesterfeuerwerk – mit ausschließlicher Knallwirkung“. Verboten – das sollte eigentlich klar sein – ist das Abschießen von Seenotsignalmitteln.

Aber auch für das Feuerwerk gibt es klare Grenzen: In unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und Kirchen dürfen „grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden“, heißt es. Das gleiche Verbot gilt auch im Hafengebiet und im Umkreis von 150 Metern um stroh- und reetgedeckte Häuser.

Nicht vor Flüchtlingsunterkünften knallen

Am Silvesterabend ab 18 Uhr können
die Raketen steigen Foto: WR

Während an der Weser und der Schlachte gern und viel Feuerwerk abgeschossen wird, ist das einige Hundert Meter stadteinwärts, um Rathaus und Roland, komplett verboten. „Dies gilt für einen Umkreis von 150 Metern. Damit ist auch das Gebiet rund um den Dom und die Kirche „Unser Lieben Frauen“ erfasst. Hintergrund ist, dass das Rathaus besonders brandgefährdet und als Weltkulturerbe gleichzeitig besonders schützenswert ist“, heißt es.

Eine besondere Bitte fügt der Senat in diesem Jahr hinzu: „Die Bremer Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.“ Damit solle auf mögliche Kriegstraumata von Flüchtlingen Rücksicht genommen werden.

Vor dem Flughafen drohen empfindliche Strafen

Und schließlich gibt es noch einen Ort, an dem kein Feuerwerk angezündet werden darf: Das ist der Flughafen. 1500 Meter muss die Entfernung zwischen dem Airport und dem „Abrennplatz“, wie es im Behördendeutsch heißt, betragen. Und höher als 100 Meter dürfen die Raketen sowieso nicht fliegen.

Dazu kommt von den Behörden die unmissverständliche Warnung: „Zuwiderhandlungen können je nach Gefährdung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden.“ Dabei sind die Regeln in Bremen noch ziemlich weit gefasst: Trotz aller Einschränkungen gilt die Hansestadt nicht als „Ort mit teilweisem Böllerverbot“, wie es etwa in vielen deutschen Altstädten herrscht.

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