Lila Eule darf auch am Donnerstag laut sein

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In der Lila Eule darf auch donnerstags lange
gefeiert werden. Foto: dasviertel.de

Das Oberverwaltungsgericht hat erneut entschieden: In der Lila Eule darf noch bis Jahresende donnerstags ohne Sperrfrist gefeiert werden. Damit hat es die Klage einer Anwohnerin zurückgewiesen, die sich von der Diskothek in ihrer Nachtruhe gestört gefühlt hat und gegen diese erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Klage eingereicht hatte.

Die Lila Eule habe die Einhaltung der Lärmschutzrichtwerte innerhalb des Gebäudes sowie der angrenzenden
Wohngebäude durch einen in die Musikanlage der Diskothek eingebauten Schallpegelbegrenzer und weitere Auflagen gewährleistet, so die Begründung des Oberverwaltungsgerichts.

Die klagende Anwohnerin habe nicht ausreichend nachweisen können, dass die Pegelwerte über den zugelassenen Richtwerten liege. Sie sei ihrer Pflicht, die Immissionswerte regelmäßig zu überwachen nicht nachgekommen. Das Gericht appelliert an sie, das künftig zu machen.

Für seine Entscheidung über die letzten beiden Nächte des Jahres 2015 hat das Gericht sich auf die Immissionswerte der Lila-Eule-Betreiber berufen. Ob die Lila Eule grundsätzlich zu laut ist, wird in einem anderen Verfahren noch geklärt.

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