Mikrozensus: 3.600 Bremer Haushalte müssen mitmachen

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Die Befragung soll einen Überblick über die
Bevölkerungsstruktur in Bremen geben. Foto: WR

Einige Haushalte haben schon in  der vergangenen Woche Post vom Statistischen Landesamt Bremen bekommen. Darin enthalten: Infomaterial über den Mikrozensus und die Ankündigung von Besuch. Die  Interviewer werden Daten sammeln.

Während die „Volkszählung“ in den 1980er Jahren noch zu wütenden Protesten geführt hat, ist der Zensus 2011 recht geräuschlos über die Bühne gegangen. Der Mikrozensus jetzt ist quasi die Fortführung des Zensus oder die „kleine Volkszählung“.

3.600 Bremer Haushalte betroffen

Befragt werden dabei bundesweit ein Prozent der Haushalte mit über 800.000 Personen – und es besteht Auskunftspflicht. In Bremen sind davon 3.600 Haushalte betroffen, die im Laufe des Jahres Post und – nicht unbedingt erwünschten – Besuch bekommen.

Der Mikrozensus wird in Bremen als gleitende Erhebung im zwei-Wochen-Rhythmus durchgeführt, erläutert Joanna Ronowski vom Statistischen Landesamt. Dabei werden die Haushalte nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt, bei der auch Dinge wie Gebäudegrößen berücksichtigt werden.  In zweiwöchigen Wellen werden dabei über das ganze Jahr Haushalte in den jeweiligen Auswahlbezirken angeschrieben und von einem der insgesamt 25 Erhebungsbeauftragten in Bremen kontaktiert, um einen Termin auszumachen.

Angaben unter anderem zu wirtschaftlicher Lage und Schulbesuch

Im besten Fall kommt der Interviewer danach direkt ins Haus und stellt im persönlichen Gespräch Fragen nach Staatsangehörigkeit, Partnerschaft, wirtschaftlicher Lage, Altersvorsorge, Schulbesuch und vielem mehr. Die Antworten gibt er dann direkt ins Laptop ein. „Dies ist die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung“, verspricht das Landesamt.

Widerstand scheint zwecklos: Bei dem bereits seit 1957 regelmäßig durchgeführten Mikrozensus gilt schließlich Auskunftspflicht und die gilt erst als erfüllt, „wenn die Fragen für alle Familienmitglieder wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet worden sind“. Nach Posteingang haben die Interviewer sechs Wochen Bearbeitungszeit. Gibt es nach drei Kontaktversuchen keine Reaktion und wurde auch der Selbstausfüllerbogen nicht zurückgesandt, droht ein Mahnverfahren, erklärt Ronowski. Schließlich werden die erhobenen Daten ja auch benötigt als Grundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen.

Datenschutzbeauftragte hat keine Bedenken

Die Bremer Datenschutzbeauftragte Dr. Imke Sommer hat keine Bedenken gegen den Mikrozenzus: „Das ist gesetzlich normiert und grundsätzlich in Ordnung.“ Auch die Auskunftspflicht sei kein Problem. „Es ist keine Verletzung des Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung. Das ist ja kein schrankenloses Grundrecht“, erklärt Sommer.

Dabei weiß die Datenschutzbeautragte, dass nicht alle Bremer Aufkunft geben mögen: „Es ist nervig für die Leute, aber die machen es für uns alle.“ Und das nicht nur einmal: Ein großer Teil wird im kommenden Jahr erneut befragt. Ab 2017 wird dann jährlich ein Viertel der ausgewählten Haushalte durch andere ersetzt. Martin Bollmann

Lesen Sie dazu auch unseren Kommenar über die neuen Datensammler.

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