Trotz Protest: Flüchtlinge sollen in die Airport-Stadt

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In dieses Gebäude sollen 150 Flüchtlinge einziehen. Foto: Barth

Gegen den Protest aus der Wirtschaft soll ein Teil der Airport-Stadt einen neuen Bebauungsplan erhalten. So will die Stadt die Möglichkeit schaffen, dort Flüchtlinge unterzubringen.

Ausgangspunkt der Debatte ist ein leerstehendes Bürogebäude an der Otto-Lilienthal-Straße 21. Dort, wo früher ein Offshore-Unternehmen tätig war, soll spätestens bis zum Sommer ein Übergangswohnheim für 150 Flüchtlinge entstehen. Das bestätigte Dr. Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressorts.

Neuer Bebauungsplan gegen Widerstand der Wirtschaft

Die Stadt will allerdings nicht nur das Gebäude zur Flüchtlingsunterkunft umfunktionieren, sondern einen neuen Bebauungsplan für das gesamte Areal zwischen Hanna-Kunath-Straße, Flughafenallee, Hermann-Köhl-Straße und Flughafendamm erlassen. Diesen Plan unterstützt jetzt auch der Bremer Senat und hat die Stadtbürgerschaft gebeten, den Bebauungsplan 2476 zu beschließen. Er soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Stadtgemeinde im Plangebiet ausnahmsweise Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende zulassen kann.

Widerstand kommt allerdings von der Handelskammer, der Wirtschaftsförderung Bremen und der Interessengemeinschaft Airport-Stadt. „Wir befürchten, dass noch weitere Immobilien in diesem Areal zur Flüchtlingsunterkunft umfunktioniert werden könnten“, sagt Uwe Nullmeyer, geschäftsführender Vorstand der IG Airport-Stadt. Alle Wirtschafts-Vertreter betonen, dass auch die Wirtschaft bei der Flüchtlingsfrage ihrer Verantwortung gerecht werden müsse. Mit der Umnutzung des Gebäudes an der Otto-Lilienthal-Straße 21 könnten Kammer, WFB und Gewerbetreibende vor Ort auch leben, sagen sie.

Handelskammer: Arbeitsplätze könnten wegfallen

Aber: „Die Handelskammer hält es für vollkommen überzogen, jetzt einen vollkommen neuen Bebauungsplan über das gesamte Plangebiet zu legen“, heißt es in einem Schreiben, in dem sich die Kammer gegen den neuen B-Plan ausspricht. Entstünden tatsächlich mehrere Unterkünfte, würde das „adress- und damit standortschädigend“ wirken. „Wir erkennen die konkrete Gefahr, dass Unternehmen die Airport-Stadt meiden beziehungsweise verlassen und somit Arbeitsplätze wegfallen würden“, heißt es in der Stellungnahme der Handelskammer. So deutliche Worte findet die WFB zwar nicht, aber auch sie favorisiert „eine individuelle liegenschaftsbezogene Lösung“.

Das Bauressort sieht es anders: „Flüchtlingsunterkünfte sind bereits an vielen Gewerbestandorten in Bremen vorhanden, ohne dass es zu den befürchteten Wirkungen kommt“, heißt es in der Antwort der Baudeputation.

Lärmbelästigung durch Flugbetrieb 

Die Kritiker weisen außerdem auf die Lärmbelastung durch den Flughafen, die A 281 und das Briefzentrum der Deutschen Post in der Nachbarschaft hin, die ihrer Meinung nach die Nutzung der Gebäude als Flüchtlingsunterkunft einschränken.

 Das Bauressort räumt ein, dass es innerhalb des Plangebiets zu Schallspitzen kommen kann, wenn Flugzeuge darüber hinweg fliegen. Deshalb könnten obere, dem Flughafen zugewandte Stockwerke, eventuell nicht als Schlafräume genutzt werden. Anders als in Wohngebieten gelte aber in einer befristeten Unterkunft nachts ein Innenraumpegel-Grenzwert von 35 Dezibel.

Sonja Niemann

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