Grünes Licht für Stadtteilbudget-Million gegeben

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Grünes Licht für Stadtteilbudgets. Foto: WR

Jährlich durchschnittlich 50.000 Euro soll jeder Stadtteil mit dem nächsten Haushalt 2016/17 für „verkehrsberuhigende und verkehrslenkende“ Maßnahmen bekommen.

 „Über einen Applaus würde ich mich freuen“, sagte Gunnar Polzin vom Verkehrsreferat des Bausenators während der jüngsten Beirätekonferenz. In deren Rahmen stellte er den Sprechern der Ortsparlamente vor, wie man das lange angeforderte und vom Beirat Schwachhausen im vergangenen Jahr eingeklagte Stadtteilbudget verteilen wolle.

Gelder können über zwei Jahre angespart werden

Die Senatorische Behörde wird also ab dem Haushalt 2016/17 die Gesamtsumme von einer Million Euro an die Beiräte „ausschütten“. Durchschnittlich wären das rund 50.000 Euro – die Gelder werden jedoch nach Einwohnerzahl verteilt. „Darüber hinaus bekommt jeder Beiratsbereich einen Sockelbetrag von 5.000 Euro, damit beispielsweise kleine Bezirke wie das Blockland nicht so gut wie leer ausgehen“, berichtet Stefan Quaß (CDU), Beiratsprecher in Horn-Lehe.

Die Mittel können über zwei Jahre angespart werden. Außerdem soll es möglich sein, sich Geld von einem benachbarten Stadtteil zu leihen beziehungsweise dort auszuhelfen.

„Stadtteilbezogen“ wird für Diskussionen sorgen

So weit zu den Fakten, die anders als von Polzin erwartet, nicht „bejubelt“ wurden. „Euphorie herrschte keine, dafür mussten wir zu lange darauf warten“, so Quaß. Außerdem müsse die vorgelegte Richtlinie zur Zusammenarbeit zwischen Beiräten und Behörde noch eingehend besprochen werden.

Barbara Schneider (Grüne), Sprecherin des Beirates Schwachhausen, ergänzt: „Es wird sicher noch Diskussionen um den Begriff ,stadtteilbezogen‘ geben, wobei sich ,stadtteilbezogen‘ nach dem Beirätegesetz auf die Maßnahmen bezieht, die ein Beirat umsetzen möchte, nicht auf die Straßen.“

Zuständigkeiten müssen noch geklärt werden

Insofern sei die Klassifizierungen der Straßen nicht unbedingt ausschlaggebend. Schneider weiter: „Und dass die Deputation noch befasst werden soll, wenn Maßnahmen auch stadtteilübergreifende Wirkungen entfalten, ist aus meiner Sicht zumindest fragwürdig, denn der Paragraf 10 regelt Entscheidungsrechte des Beirats.“
Die Tendenz in der Konferenz war, dass man das angedachte Modell jetzt erst einmal ausprobieren wolle.

„In spätestens zwei Jahren werden wir gucken, wie das  funktioniert, ob die Verteilung so okay ist, ob das Geld reicht und ob das Verfahren gut ist. Alle sind sich einig, dass dies ein Einstieg ist“, berichtet Schneider.  Es gebe aber auch noch Klärungsbedarf bei einigen Themen. Schneider bringt eins aufs Tapet: „Wenn ein Beirat eine Ampel aufstellen lässt, muss er dann die Betriebskosten, die dafür anfallen, aus dem Stadtteilbudget zahlen oder übernimmt das die Stadt?“

Beiräte wünschen sich Hilfe vom Amt

 

„Mit dem Budget kann ein Beirat sicher nicht immer frei über die Straßengestaltung entscheiden. ,Wenn ein Bus durch eine Straße fährt, wird der von einer neuen Ampelanlage beeinträchtigt‘, nennt Jens Tittmann, Sprecher des Grünen Verkehrssenators ein Beispiel. Er erläutert: „Die Fahrpläne müssen geändert werden und es kommen hohe Folgekosten auf die Stadt zu. Deshalb räumt sich die Baubehörde das Recht ein, solche Straßen zur ,übergeordneten Aufgabe‘ zu erklären und die Entscheidungsgewalt zu behalten. Im Streitfall entscheidet die Deputation, welche Gebiete in wessen Zuständigkeit fallen.

Immerhin sind sich die Beiräte einig: Dinge, die man im Stadtteil anfassen kann, gibt es genug. Dazu Quaß: „Ich bin ganz offen für das, was da jetzt auf den Beirat – auch an Verantwortung – zukommt. Ich sehe aber auch, dass wir sicherlich Hilfestellung brauchen und dass das Amt für Straßen und Verkehr da die Rolle eines ,Dienstleisters‘ übernehmen muss.“
                                                                                                               Bettina Gößler

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