Cannabis, Foto: pixabay Die Bremer Bürgerschaft hat beim Konsum von Cannabis Lockerungen beschlossen. Foto:pixabay
Bürgerschaft

Konsum von Cannabis in Bremen künftig ohne Folgen

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Bremen will künftig von einer Strafverfolgung absehen, wenn bei einem Konsumenten nur geringe Mengen für den Eigenbedarf gefunden werden. Auch beim Führerscheinentzug soll es Lockerungen geben.

Nach einer ausführlichen Debatte hat die Bremer Bürgerschaft am Mittwoch beschlossen: Der Besitz von geringen Mengen Cannabis und der Eigenanbau von wenigen Cannabis-Pflanzen soll nicht länger strafrechtlich verfolgt werden. Damit nimmt die Hansestadt deutliche Lockerungen im Umgang mit Cannabis vor.

Dazu gehört auch, dass Autofahrern nur dann der Führerschein abgenommen wird, wenn sie berauscht hinter dem Steuer erwischt werden. Außerdem sollen Konsumenten ihre Drogen auf Verunreinigungen und Streckmittel testen lassen können.

SPD und Grüne hatten einen entsprechenden Antrag eingereicht der gemeinsam mit den Linken und der FDP beschlossen worden ist. Die CDU hat ihre Zustimmung verweigert, weil sie gesundheitliche Bedenken hat.

„Bisher wird neunmal mehr Geld für die Strafverfolgung als für die Prävention ausgegeben. Dieses Verhältnis wollen wir umkehren. Denn Strafe schützt nicht vor Sucht. Die Verbotspolitik ist gescheitert“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Kirsten Kapptert-Gonther am Mittwoch.

Jugendliche bleiben von legalem Erwerb ausgeschlossen

Zusätzlich zu den Veränderungen auf Landesebene will Bremen sich im Bundesrat dafür einsetzen, eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu legalisieren. Dazu erklärte der drogenpolitische Sprecher der Grünen, Wilko Zicht: „Mit der kontrollierten Cannabis-Abgabe an Erwachsene wollen wir Teile des Schwarzmarktes schwächen, die Justiz entlasten und mehr Geld für Suchtprävention einnehmen. Jugendschutz und Gesundheitsschutz stehen bei unseren Plänen an vorderster Stelle.“

Zicht betonte zudem, dass man die Droge nicht verharmlosen wolle, die bisherige Verbotspolitik die Menschen jedoch nicht vom Kiffen abhalte. „Im Gegenteil: Sie erschwert den Gesundheitsschutz und nützt dem organisierten Verbrechen.“ Der Staat müsse die Kontrolle gewinnen und deswegen eine streng regulierte Abgabe ermöglichen. „Jugendliche bleiben vom legalen Erwerb von Cannabis ausgenommen“, so Zicht weiter.

Polizei stellt bei Konsum von Cannabis weiter Anzeigen

Um Jugendliche besser zu schützen, wolle man statt einem Verbot auf Prävention und Hilfe setzen, erläuterte Kappert-Gonther. „Auf dem Schwarzmarkt gibt es weder Jugend- noch Gesundheitsschutz.“ Zudem seien durch die Kontrollierte Abgabe auch der Konsum sicherer.

Die Polizeigewerkschaft sieht durch den Beschluss der Bürgerschaft noch keine Arbeitsentlastung für die Beamten. „Das Betäubungsmittelgesetz ist ein Bundesgesetz. Das heißt, wenn wir jemanden mit Cannabis erwischen, wird trotzdem weiter Anzeige erstattet“, so Landesvorsitzender Jochen Kopelke.

Auch beim Entzug des Führerscheines werde sich deswegen aus polizeilicher Sicht nicht viel ändern. „Wir werden weiterhin Meldungen an die zuständigen Behörden schicken müssen.“ Heißt: Erwischen die Beamten jemanden mit Cannabis – egal ob hinter dem Steuer oder nicht – prüft die Fahrerlaubnisbehörde „ob jemand zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist oder nicht“.

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