Einem 49-jährigen Mann aus Aurich ist die verbotene Verrichtung seiner Notdurft im Bürgerpark zum Verhängnis geworden. Die Bundespolizei am Bremer Hauptbahnhof nahm seine Anzeige auf:
In der Phase seiner Entspannung, wie die Polizei das Urinieren bezeichnet, vergriff sich just ein unbekannter Täter an seiner Geldbörse, die er in der Gesäßtasche trug. Mit der verbliebenen freien Hand wehrte er den Dieb ab – erfolgreich – mochte sich aber nicht umdrehen, als er am Baum stand
Täterbeschreibung scheitert an Pinkelposition
Schnell verschwand der Grabscher. Wegen seines „temporären Handicaps“ verbot sich lau Polizei für den belästigten Ostfriesen der spontane Spurt zur Nacheile. Dass es das „Phantom“ gar nicht auf die Geldbörse abgesehen hatte, merkte er erst später: Sein Samsung-S5-Smartphone hatte der Dieb aus der anderen Hosentasche gezogen.
Eine Täterbeschreibung konnte der Auricher nicht abgeben, seine Vorderseite war dem Baum zugewandt, als der Dieb seine Chance nutzte.