Die Bremische Bürgerschaft. Foto: WR Die Bremische Bürgerschaft. Foto: WR
Bürgerschaft

Misstrauensvotum gegen Finanzsenatorin Linnert

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Die CDU macht Ernst mit ihrer Rücktrittsforderung an Finanzsenatorin Linnert: Sie reicht den Antrag für ein Misstrauensvotum ein. Die Bürgerschaft wird für die Abstimmung aus der Sommerpause kommen müssen.

Wird Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) ausreichende Rückendeckung in der Bürgerschaft erhalten? Diese Frage stellt sich, nachdem die CDU-Fraktion nun beschlossen hat – übrigens gemeinsam mit dem Abgeordneten der Bürger in Wut (BIW) – einen Misstrauensanstrag  gegen die Finanzsenatorin zu stellen.

In der aktuellen Stunde der Bürgerschaft habe die Senatorin nicht überzeugt und keine Lösungen angeboten, sagt Fraktionssprecherin Rebekka Grupe. Am Dienstag hatte die CDU gemeinsam mit der FDP den Rücktritt der Senatorin gefordert, diese hatte dies umgehend zurückgewiesen. Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen stellten sich deutlich hinter Linnert.

Untersuchungsausschuss brauche zu viel Zeit

Die Opposition hatte das Misstrauensvotum am Dienstag noch als letzte mögliche Lösung bezeichnet, falls Linnert den Rücktritt ablehne, werde man die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Bremer Landesbank fordern. Diese Forderung wollte auch die Linke unterstützen.

Nun geht die CDU gleich den ganzen Schritt: Die Aufarbeitung der Vorfälle in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen, man benötige einen schnellen personellen Neuanfang, so Grupe.

FDP zeigt sich wenig begesiert

„Ein Misstrauensantrag, egal mit welchem Ergebnis, bringt absolut keine Aufklärung“, findert dagegen FDP-Fraktionsvorsitzende Lencke Steiner. „Auch wenn Frau Linnert ihr Amt verliert, was wir diese Woche mehrfach gefordert haben, sind die Probleme der Bremer Landesbank damit nicht verschwunden.“ Die Enthüllungen der vergangenen Tage rund um die Schieflage der BLB seien so gravierend, dass sie nur im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses lückenlos analysiert werden können.

Die Oppositionsparteien können das Misstrauensvotum nicht allein durchsetzen: Linnert benötigt eine absolute Mehrheit im Parlament – also mehr als die Hälfte von 83 Stimmen.  Gut möglich allerdings, so wird spekuliert, dass der Senatorin Stimmen aus den eigenen Reihen entgehen. Doch selbst bei einigen Abweichlern ist das unwahrscheinlich: Stimmen CDU, FDP sowie die Abgeordneten von Alfa und BIW gegen Linnert, kommen sie auf 31 Stimmen.

Eine Woche bis zur Sondersitzung

Die Bürgerschaft muss sich jetzt abstimmen, ob es wirklich unmittelbar vor der Sommerpause zu einer Sondersitzung kommt. Dies wird in Absprache aller Fraktionen entschieden. Nach Paragraph 110 Absatz 2 der Landesverfassung kann die Sondersitzung frühestens eine Woche nach Eingang des Antrages stattfinden, wie ein Sprecher der Bürgerschaft erklärt. Das wäre dann am kommenden Freitag.

 

 

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