Katharina Monti gehört zu jenen, die sich freuen, wenn sie an der Bahnunterführung eine Parklücke finden. Denn die Anwohnerin einer der Nebenstraßen hat vor ihrer Haustür in dieser Hinsicht nur selten Glück.
„Seit fast 30 Jahren parke ich also regelmäßig in der Unterführung. Vor einigen Wochen habe ich dort dann erstmals einen Bon bekommen.“ Ein Knöllchen über 20 Euro „flatterte“ im Februar in ihren Briefkasten.
Die Pensionärin legte schriftlich Einspruch ein. „Außerdem habe ich mich auf dem Polizeirevier erkundigt, wie es sich um die Situation vor Ort bestellt ist. Der Beamte meinte, dass die Verkehrsüberwacher da wohl übereifrig gewesen seien.“
Sie sprach beim Stadtamt vor
Dann hörte Katharina Monti wochenlang nichts in der Angelegenheit und hatte diese für sich schon ad Acta gelegt. Bis vor Kurzem ein zweites Schreiben kam. Inzwischen soll die Schwachhauserin fast 50 Euro zahlen.
Für sie ein Grund, persönlich beim Stadtamt vorzusprechen – bewaffnet mit Fotos vom Tatort, auf denen unter anderem die Ausbuchtung des Fahrradstreifens zu sehen ist. Doch die Beamtin ihr gegenüber zeigte sich uneinsichtig.
„Es geht ums Prinzip“
„Sie sagte, ich können froh sein, nicht noch dafür belangt worden zu sein, dass ich auf dem Gehweg parke. Und ich solle mir doch einen schmaleren Wagen zulegen“, berichtet die Bremerin empört.
Zahlen will sie immer noch nicht. „Es geht mir ums Prinzip. Wenn parken dort illegal wäre, müssten doch täglich Knöllchen verteilt werden. Das ist aber nicht so.“
Im Stadtamt sieht man den Fall anders. „Auf dem Foto, das die Verkehrsüberwacherin seinerzeit gemacht hat, ist gut erkennbar, dass die nicht zulässige Parkweise von Frau Monti die Radfahrer in der leichten Kurve im Tunnel auf die Fahrbahn gezwungen hat. Dies aber soll der Schutzstreifen genau verhindern“, sagt Leiterin Marita Wessel-Niepel.
Fall bei der Staatswanwaltschaft
Und weiter: „Auch wenn in den früheren Jahren aufgrund der geringeren Personalausstattung der Verkehrsüberwachung in diesem Bereich gegebenenfalls selten Verwarnungen erstellt worden sind, legalisiert dies nicht das Falschparken.“
Der Schutzstreifen für Radfahrer werde in diesem Bereich sehr intensiv – auch von Radlern mit Kinderanhängern – genutzt. Die teils auf dem Schutzstreifen geparkten Fahrzeuge würden die Radfahrer gefährden. „Ein Einschreiten ist daher dringend notwendig.“ Der geschilderte Vorgang sei an die Staatsanwaltschaft übergeben worden.