Nein_heisst_nein, foto wikimedia Das Sexualstrafrecht ist verschärft worden, in Bremen wird das begrüßt, "Nein heißt Nein" werde Wirklichkeit. Foto: Wikimedia
Neues Sexualrecht

„Angrabscher“ müssen jetzt mit Strafen rechnen

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Der Bundestag hat am Donnerstag ein schärferes Sexualstrafrecht verabschiedet. Jetzt ist sexuelle Belästigung und das Ignorieren vom Willen des Opfers strafbar. In Bremen wird der Vorstoß sehr begrüßt.

„‘Nein heißt Nein‘ wird Gesetz – dieser Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht war überfällig und ich freue mich sehr, dass der Bundestag heute den Weg dafür freigemacht hat“, begrüßt die stellvertretende Landesfrauenbeauftragte Bärbel Reimann den heutigen Bundestagsbeschluss zum Sexualstrafrecht.

Mit dem neuen Gesetz ist bereits strafbar, wenn sich der Täter über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt. Neu ist außerdem, dass sexuelle Belästigung, also das „Angrapschen“, sowie das Bedrängen aus Gruppen heraus künftig unter Strafe gestellt werden. Noch ist es laut der Frauenbeauftragen so, dass sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nur strafbar sind, wenn der Täter Gewalt anwendet, mit Gefahr für Leib und Leben droht oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt.

Bisheriges Sexualstrafrecht war überholt

Damit bleiben bislang Fälle straflos, in denen das Opfer mit Worten widerspricht, vom Täter überrascht wird, aus Angst erstarrt ist oder sich nicht wehrt, weil es körperlichen Widerstand aussichtlos findet oder Angst hat, dadurch schwer verletzt zu werden.

„Das bisher geltende Sexualstrafrecht ist eine Ursache dafür, dass so viele Übergriffe und Vergewaltigungen ungestraft bleiben und Frauen sich gut überlegen, ob sie sich einem Ermittlungs- und Gerichtsverfahren aussetzen – ein unsäglicher Zustand, der sich nun hoffentlich ändert“, so Reimann weiter.

Sie bedauere aber, dass es erst die schlimmen Ereignisse der Kölner Silvesternacht und den Druck von Frauenpolitikerinnen aller Parteien brauchte, die diese von Frauenverbänden seit Jahren geforderte Gesetzesänderung jetzt Realität werden lassen.“

Doch Reiman kritisiert, dass die Reform auch mit einem verschärften Ausweisungsrecht einhergeht: „Die Tatsache, dass ausländische Täter, die nicht aus EU-Ländern stammen, durch die Ausweisung besonders hart bestraft werden, erzeugt ein verzerrtes Bild. Im Zentrum muss hier das Selbstbestimmungsrecht aller Frauen stehen, nicht die Herkunft der Täter.“

Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gestärkt

Skeptiker der Neuregelung verweisen auf eine hohe Missbrauchsgefahr des neu gefassten Paragrafen: Der Falschbeschuldigung von Männern durch Frauen werde nun Tür und Tor geöffnet. Zuletzt hatte das It-Girl Gina Lisa Lohfink mit genau so einem Prozess für Schlagzeilen gesorgt. Ihr wurde vorgeworfen, zwei Männer der Vergewaltigung bezichtigt zu haben, obwohl es Videoaufnahmen gibt, in denen sie sich wehrt.

Reiman hält die Argumente der Gegner des neuen Sexualstrafrechts für veraltet: „Genau dieses Argument musste auch schon herhalten, als 1997 endlich die Vergewaltigung in der Ehe strafbar wurde“, erläutert Bärbel Reimann. „Es hat sich gezeigt, dass diese Befürchtung nicht eingetreten ist. Genauso wird es diesmal sein, da bin ich sicher. Stattdessen wird das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Frauen gestärkt.“

Auch die Bundestagsabgeordnete Sarah Ryglewski begrüßt die neue Regelung: „Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt, mit dem heutigen Beschluss schließen wir eine Lücke im Sexualstrafrecht. Mit der Reform setzen wir das Signal: Wer sexuelle Übergriffe erlebt, hat das Recht auf seiner Seite.“

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