Dass Polizisten während der Arbeit von anderen Menschen verletzt werden, passiert gar nicht so selten: 62 Körperverletzungen gegen sie führt die Kriminalstatistik allein für das Jahr 2014 in der Stadt Bremen auf. Schon jetzt übernimmt das Land die Kosten etwa für das Heilverfahren, Pflegekosten und beschädigte, private Gegenstände.
Regelmäßig haben die verletzten Beamten aber darüber hinaus auch einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Täter. Das Problem: Oft bleiben die Beamten, meist Polizisten, aber auf ihren Forderungen sitzen, weil beim Schädiger kein Geld zu holen ist.
Das kritisiert Wilhelm Hinners, früher im Personalrat der Polizei und heute innenpolitischer Sprecher der CDU. „Das hat mich damals schon gewurmt“, sagt er. Deshalb wollen die Christdemokraten das Beamtengesetz jetzt nach Vorbild einiger anderer Bundesländer ändern.
CDU rechnet mit 10.000 Euro Schmerzensgeld
Die Idee: Bremen soll als Dienstherr den festgestellten Schmerzensgeldanspruch des Beamten erfüllen und die Forderung dann selbst beim Schädiger eintreiben. „Der Staat hat da sehr viel bessere Möglichkeiten“, argumentiert Hinners.
Er rechnet mit rund 50 Fällen und einer Schmerzensgeldsumme von 10.000 Euro pro Jahr. Dass der Vorschuss aus dem Bremer Staatssäckel kommen müsste, findet er vertretbar. „Derjenige, der verletzt wurde, handelte schließlich vorher auch im Interesse des Steuerzahlers.“
Kritiker verweisen auf Schadensersatzregelung
Beim Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen sieht man den Plan skeptisch. Grundsätzlich findet Vorsitzender Bernd Zentgraf zwar auch, das die Gesellschaft Polizisten „nicht im Regen stehen lassen“ darf.
Aufgabe des Staats ist das seiner Meinung aber nicht. „Die Verbände und Gewerkschaften der Polizei sind hier vielmehr gefordert, eine solidarische Unterstützung zu organisieren, etwa durch einen speziellen Hilfsfonds.“
Auch die SPD ist nicht überzeugt. Nach den bestehenden Schadensersatzregeln seien die Beamten im Prinzip umfassend abgesichert. Würde der Staat jetzt auch noch das Schmerzensgeld vorstrecken, wären Beamten „Privatleuten gegenüber besser gestellt“, die ihre Ansprüche ja auch selbst durchsetzen müssten.