Räuber haben tagsüber in Schwachhausen zugeschlagen. Foto: WR Bundespolizisten konnten eine Straftäter festnehmen, gegen den ein Haftbefehl aus Bremen vorlag. Symbolfoto/WR
Bundespolizei

Grenzpolizisten verhaften lang gesuchten Straftäter

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Nach langer Fahndung durch drei Staatsanwaltschaften, darunter die Bremer, konnte die Bundespolizei am Samstag einen Mann bei einer Kontrolle festnehmen. Ihm werden Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz vorgeworfen.

Der 29-jährige Mann aus Burkina Faso ist von den Staatsanwaltschaften Aurich, Bremen und Hamburg seit Dezember 2014 zur Fahndung ausgeschrieben gewesen.  Drei Haftbefehle lagen gegen ihn vor.

Am Samstag ist er Bundespolizisten ins Netz gegangen, als er mit einem international verkehrenden Reisebus über die Autobahn 280 aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist ist. Gegen 10 Uhr hatten Bundespolizisten den Bus auf dem Rastplatz Bunderneuland angehalten, um ihn nach der Grenzüberquerung zu kontrollieren.

Bei der Überprüfung der Personalien des 29-Jährigen stellten die Beamten dann die gegen den Mann ausstehenden Haftbefehle in ihrem Computer fest.  2013 und 2014 war der Mann jeweils wegen Straftaten gegen das das Aufenthaltsgesetz verurteilt worden. Zudem wurde er 2014 wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gesprochen.

Mann wurde ins Gefängnis gebracht

Insgesamt war der in Schweden lebende Mann, zu einer Geldstrafe von 1725,- Euro oder 75 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Weil er weder die einzelnen Geldstrafen bezahlt, noch die Gefängnisstrafen angetreten hatte, wurde er per Haftbefehl gesucht.

Da er die offenen Geldstrafen nicht begleichen konnte, brachten ihn die Bundespolizisten zur Verbüßung der Haftstrafen in die nächste Justizvollzugsanstalt. Außerdem wurde der Mann auch von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht, die ihm ebenfalls Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz vorwirft. Weil die Behörden nicht wussten, wo er war, konnten sie nichts gegen den Mann ausrichten. Da der Mann aber die nächsten zwei einhalb Monate im Gefängnis verbringen muss, kann die Justizbehörde jetzt handeln.

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