Zum Ende der Sommerferien stehen nahezu alle Turnhallen, die in den vergangenen Monaten für die übergangsweise Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wurden, wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung. Dies geht aus einer aktuellen Übersicht von Immobilien Bremen hervor, berichtet das Sozialressort.
19 Sporthallen hatte die Stadt als Notunterkünfte für Flüchtlinge nutzen müssen, 15 können laut Mitteilung nach den Sommerferien wieder für den Schul- und Vereinssport genutzt werden. Zusätzlich dauern die Reparaturarbeiten der Halle des Polizeipräsidiums in der Vahr noch länger gesperrt.
Behörde will Sporthallen schnellstmöglich reparieren
Für den Vereinssport länger gesperrt, weil die Reparaturarbeiten noch andauern, bleiben die Hallen an der Alwin-Lonke-Straße, Sporthalle Grazer Straße und die Halle des Schulzentrums an der Julius-Brecht-Alle. In der Alwin-Lonke-Straße wird laut Immobilien Bremen derzeit eine Grundsanierung geplant, die auch bereits vor der Nutzung als Notunterkunft notwendig gewesen ist.
Weil an der Julius-Brecht-Allee ein neuer Boden verlegt wird, soll die Halle laut Behörden erst Ende September wieder zur Verfügung stehen. Auch in diesem Fall betont die Behörde, dass der Austausch des Bodens bereits vor der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft geplant gewesen sein soll. In der Sporthalle an der Grazer Straße sind die Reparaturmaßnahmen ebenfalls noch nicht abgeschlossen.
„Unser Ziel, dass nach den Sommerferien keine Flüchtlinge mehr in Turnhallen leben müssen, haben wir erreicht“, stellt Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) fest. Die betroffenen Schulen und Sportvereine seien angesichts der Notsituation sehr solidarisch gewesen.
„Jetzt sind wir in der Pflicht, die Sportstätten schnellstmöglich wieder herzustellen. Dass zum neuen Schuljahr fast alle Hallen wieder genutzt werden können, ist eine starke Leistung von allen Beteiligten“, erklärt die Senatorin.
Kaum erheblicher Schaden in Hallen entstanden
Fachleute von Immobilien Bremen hatten zuvor alle freigezogenen Räumlichkeiten inspiziert und dabei den Reparaturbedarf ermittelt, der aufgrund der Benutzung der Räume entstanden war. Vandalismus musste demnach nur in Einzelfällen konstatiert werden, wobei sich auch diese Schäden in übersichtlichem Rahmen hielten.
Dabei erledigten die beauftragten Handwerksbetriebe auch etliche „Schönheitsreparaturen“, die ursprünglich nicht im Rahmen des laufenden Bauunterhalts vorgesehen waren. Zum Aufgabenkatalog gehörte neben der Grundreinigung der Sporthallen auch der Abbau der nicht mehr benötigten Strom- und Wasserinstallationen sowie der aufgestellten Waschmaschinen.