Cannabis, Foto: pixabay Das Dealen mit Cannabis ist in Bremen weiterhin strafbar. Foto: pixabay
Polizei

Cannabis-Dealerin kommt vor den Haftrichter

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Etwa 300 Gramm Cannabis fanden Polizeibeamte in der Wohnung einer Haschisch-Dealerin in Vegesack. Anzeigen haben sowohl die Verkäuferin als auch der Ankäufer bekommen - trotz der Bremer Cannabis-Legalisierung.

Einsatzkräfte der Polizei Bremen glaubten,  am Dienstag Nachmittag ein Drogengeschäft an einem Mehrparteienhaus in der Straße Hünertshagen in Bremen-Vegesack zu beobachten. Ihr Riecher war zutreffend – zusammen mit Drogenspürhund Kasper erschnüffelten sie über 300 Gramm Cannabiskraut.

Die Polizei beobachtete die Käufer im Auto

Polizeibeamten war gegen 17 Uhr vor dem Haus ein Auto aufgefallen, in dem ein Mann und eine Frau saßen. Augenscheinlich hatten sie bei einem Bewohner des Hauses Drogen gekauft.

Bei der Kontrolle zeigte sich dann, dass das Paar in dem Haus eine Verabredung mit einer 38 Jahre alten Bewohnerin gehabt hatte, um ein Päckchen Cannabiskraut zu kaufen. Das Cannabis wurde als Beweismittel beschlagnahmt

Bei der Dealerin fanden sich weitere verbotene Gegenstände

Noch in den Abendstunden erfolgte auf richterliche Anordnung eine Durchsuchung der Wohnung der 38-jährigen Tatverdächtigen. Neben 300 Gramm Haschisch wurden verbotene Gegenstände (eine Stahlrute,  ein Teleskopschlagstock und ein Springmesser) sowie Bargeld gefunden und beschlagnahmt.

Die Tatverdächtige wurde festgenommen. Am Mittwoch soll sie dem Haftrichter überstellt werden – die Ermittlungen wegen illegalem Betäubungsmittel-Handel mit Waffen dauern an. Die Tatverdächtige soll noch heute dem Haftrichter überstellt werden.

Cannabis -Käufer bekommen trotz „Legalisierung“ Anzeige

Auch gegen den 21 Jahre alten Ankäufer wurde eine Anzeige wegen illegalem Erwerb von Betäubungsmitteln gestellt. Die Bürgerschaft hatte im April beschlossen, den Konsum und Besitz von geringen Mengen Cannabis in Bremen nicht weiter strafrechtlich verfolgen zu lassen.

Wirklich legal ist Kiffen in Bremen damit nicht: Da das Betäubungsmittelgesetz ein Bundesgesetz ist, müssen Polizisten Vorfälle dennoch zur Anzeige bringen. Die Staatsanwaltschaft kann dann allerdings entscheiden, das Strafverfahren einzustellen.

Damit das in Zukunft schneller geschieht, muss das Land Bremen aber noch einige Gesetze ändern. Es wird wohl bis zum Jahresende dauern, bis die Änderungen für Konsumenten wirklich greifen.

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