Die Rechtslage sei eindeutig auf Seite des Vorhabenträgers, erklärten Dr. Wolfgang Kumpfer, Stabstelle Verfahrensleitstelle beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr sowie Maximilian Donaubauer, Leiter des Bauamtes Bremen-Nord, einvernehmlich.
Demnach darf Bauunternehmer Jan-Gerd Kröger auf einem Teil des 18.000 Quadratmeter umfassenden Grundstücks direkt an der Weser eine sogenannte Abfallbehandlungsanlage mit Steinbrechanlage bauen und betreiben. Möglich macht dies ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1963, der dieses Gebiet als Industriegebiet ausweist und der nie verändert wurde. Die Genehmigung sei vergangene Woche erteilt worden, sagte Kumpfer im Rahmen der Einwohnerversammlung am Montag.
Zwei der Hallen sollen zur Weser hin offen sein
Kröger habe beweisen müssen, dass die Nachbarschaft nicht durch Lärm und Schmutz gestört werde. „Das konnte er nachweisen. Es gibt ein Lärmgutachten und der Betrieb der Anlage ist ohne Staubemission möglich“, so Kumpfer weiter. Geplant seien drei Hallen, zwei davon zur Weser offen.
Die Steinbrechanlage solle in der geschlossenen Halle untergebracht werden und für drei Stunden täglich in Betrieb sein. In den beiden offenen Hallen sollen Beton sowie sogenannte „gefährliche“ Stoffe gelagert werden. 4.300 Tonnen „nicht gefährliche“ und bis zu 50 Tonnen „gefährliche“ Stoffe dürfen laut Kumpfer maximal auf dem Gelände gelagert werden.
Verträglichkeitsstudie sei nicht vorgeschrieben
„Eine Steinbrechanlage ohne gesundheitliche Auswirkungen ist unmöglich“, sagte Prof. Dr. Heiner Wenk, Klinikdirektor für Gefäßchirurgie am Klinikum Bremen-Nord. Zahlreiche Anwohner wiesen auf die direkte Nähe zum Landschaftschutzgebiet hin. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei jedoch nicht vorgeschrieben, so Kumpfer.
Neben Staub und Lärm fürchten die Anwohner jedoch auch eine hohe Zahl Lkw, die durch die Bürgermeister-Dehnkamp-Straße fahren könnten und Straße sowie Häuser beschädigen.
Bürgerschaft wollte Wohnbebauung
Bereits 2004 habe die Bürgerschaft sich dafür ausgesprochen, auf dem Gelände Wohnungen zu bauen, erklärte Architektin Marion Hohnholz. Im Jahr 2007 habe der Beirat in Blumenthal das jedoch abgelehnt, um dort Indusrie und Gewerbe zu belassen. Das habe laut Beiratsmitglied Alex Schupp (SPD) etwas mit dem Hochwasserschutz zu tun gehabt.
„Der B-Plan 1229 ist seit 25 Jahren nicht verändert worden, obwohl das Planungsziel Wohnbebauung vorsah“, so die Architektin weiter. Dies sei ein klares Versäumnis.
Anlieferung nicht Teil des Gutachtens
Der Hochwasserschutz war ein weiteres Argument der Bürger gegen die geplante Anlage. Wenn das Gelände überschwemmt werde, könnten die Baurückstände und -stoffe in die Weser gelangen. Zudem sei nicht sicher, ob kontrolliert werde, was auf den Lkw angeliefert werde.
Asbest werde schließlich erst seit 1993 nicht mehr verbaut, könnte sich also auch in den dort zu bearbeitenden Stoffen befinden. „Die Anlieferung ist nicht Teil des Gutachtens“, so Kumpfer weiter.
Keine Antwort hatten Kumpfer und Donaubauer auf die Frage, warum Kröger ein Grundstück mit direkter Wasseranbindung benötige. Es gebe alternative Grundstücke, so die Anwohner. Sie wollen weiter protestieren und fordern eine Machbarkeitsstudie.