Wenn ordnungsgemäße Landwirtschaft nicht mehr die Existenz der bäuerlichen Familien sichert, muss die Öffentlichkeit auch über die Kosten für die Landschaftspflege in Naturschutzgebieten nachdenken. Unser Foto zeigt Johann-Arend Wellbrock beim Mähen einer Weidefläche, die extensiv bewirtschaftet wird. Foto: Möller Wenn ordnungsgemäße Landwirtschaft nicht mehr die Existenz der bäuerlichen Familien sichert, muss die Öffentlichkeit auch über die Kosten für die Landschaftspflege in Naturschutzgebieten nachdenken. Unser Foto zeigt Johann-Arend Wellbrock beim Mähen einer Weidefläche, die extensiv bewirtschaftet wird. Foto: Möller
Sammelverordnung

Teufelsmoor-Bauern finden juristischen Beistand

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Insbesondere aus der Bauernschaft der Ortschaft Teufelsmoor gibt es Widerstand gegen eine Sammelverordnung, die strengere Naturschutzauflagen durchsetzen soll. Freitag wurde zu einer Informationsveranstaltung geladen.

Einen Agrarprofessor und einen Rechtsanwalt hatte sich die Schutzgemeinschaft als Experten an ihre Seite geholt, rund 300 Interessierte folgten deren Vorträgen. „Wir sind nicht gegen die Ausweisung von Naturschutzgebieten im öffentlich geförderten GR-Gebiet oder auf den Natura-2000-Flächen, stellen aber die Maßnahmen, die über diese Gebiete hin­ausgehen, infrage“, hatte Heiko Korn­ahrens vorab erklärt. Landwirte und Grundeigentümer würden sich gegen Eingriffe in ihre Eigentumsrechte zur Wehr setzen. Wirtschaftliche Verluste befürchten gerade die Bauern und sehen sich in ihrer beruflichen Existenz bedroht.

Der Kieler Professor Dr. Al­brecht Mährlein hat seit 1985 über Entschädigungen aufgrund von Naturschutzauflagen geforscht und als Sachverständiger schon viele Betroffene begleitet. Er stellte fest, dass die zu erwartenden Naturschutzauflagen Eingriffe in die Einkommensquellen und Vermögensverhältnisse der Landwirte zur Folge hätten, die, würden sie alleine auf die Grundeigentümer abgewälzt, rechtlich nicht durchsetzbar wären. Die für den Naturschutz bereitgestellten Mittel dürften nicht alleine zur Schutzausweisung eingesetzt werden, sondern müssten auch in Erschwernisausgleichsprogramme für die Landwirte fließen. Das könnte teuer werden, Dr. Mährlein rechnete schnell Millionenbeträge vor, die für die Unterhaltung von extensiv bewirtschafteten Flächen in der Hammeniederung zu zahlen wären.

Ausgleich für die Landschaftspflege

Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler wies darauf hin, dass die Betroffenen nicht abwarten dürften, was passiere, um erst danach Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Sie hätten vor Gericht nur eine Chance, wenn sie sich schon im Vorfeld einmischen. Würde der Kreistag die Sammelverordnung in der vorliegenden Fassung durchwinken, empfahl er eine Normenkontrollklage. Er ging auch auf die Kritik ein, dass noch der alte Kreistag über die Sammelverordnung beschließen solle, obwohl das Gremium am heutigen Sonntag neu gewählt wird. Das sei rechtlich möglich, so Achelpöhler. Er sieht aber einen Verfahrensfehler, der angesprochen werden müsste und dann zu einer Vertagung führen würde. Dann käme doch der neue Kreistag zum Zuge. Es gebe nämlich bisher keine Analyse über die Auswirkungen der Naturschutzverschärfungen für die betroffenen Landwirte, die könnte von Politikern nachgefordert werden, bis zur vorgesehenen Beratung am 20. Oktober käme die aber nicht mehr auf den Tisch.

Heike Schumacher, Erste Kreisrätin und anders als Landrat Bernd Lütjen auch Juristin, hatte die Versammlung verfolgt. Sie betonte, die Verwaltung habe entgegen der vorgebrachten Vorwürfe ordentlich gearbeitet, ein etwaiger Beschluss des Kreistags würde vor Gericht standhalten. Sie warb dafür, sich gemeinsam für mehr Naturschutz einzusetzen.

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