Die SPD will, dass Alkohol im Supermarkt nur in solchen Regalen verkauft wird, nicht mehr an der Kasse. Foto: wikimedia Die SPD will, dass Alkohol im Supermarkt nur in solchen Regalen verkauft wird, nicht mehr an der Kasse. Foto: wikimedia
Pro und Contra

Alkohol an Supermarktkassen sorgt für Streit

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Die SPD will Alkohol an Supermarktkassen verbieten. Sie ist überzeugt, dass der schnelle Griff zur Flasche die Suchtgefahr erhöht. Der Einzelhandelsverband findet das Verbot unverhältnismäßig und fühlt sich bevormundet.

Pro: „Extra Anreiz zum Suchtmittel gefährlich“

„Impulsware“ nennt sich das, was in den Supermärkten ganz bewusst im Wartebereich an der Kasse  platziert wird. Ein lukratives Geschäft: Die Kunden sollen ohne großes Nachdenken zugreifen. „Quengelware“ nennen es Eltern, die dort oft viel Durchsetzungsvermögen brauchen, um den Nachwuchs vom Griff zum Schokoriegel abzuhalten. Aber es gibt auch eine andere Zielgruppe.

Stephanie Dehne, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Foto: SPDBeinahe an jeder Supermarktkasse ist nämlich auch weitaus härterer Stoff zu finden: Hochprozentiger Alkohol. Uns geht es nicht etwa darum, den Verkauf von Alkohol zu verbieten. Aber wir wollen sensibilisieren und die direkte Versuchung, beim Warten noch eben einen Flachmann mitzunehmen, verhindern.

Insbesondere für trockene Alkoholiker, aber auch für junge Menschen, sollte an den Supermarktkassen kein extra Anreiz zum schnellen Zugreifen gesetzt werden. Denn es bleibt dabei: Alkohol ist das Suchtmittel Nummer eins in Deutschland.

Stefanie Dehne, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD

 

 

Contra: „Alkohol ist legales Suchtmittel“

Ein Verkaufsverbot von Alkohol im Handel ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig und stellt eine ungerechtfertigte Beschränkung für die (volljährigen) Kunden dar. Es könnte einen Alkoholmissbrauch nicht verhindern und damit das gesetzgeberische Ziel nicht erreichen. Alkohol ist in Deutschland ein legales Genussmittel und ließe sich über andere Quellen beschaffen und bevorraten.Jan König, Einzelhandelsverband, Foto: Einzelhandelsverband

Auf Grund des Jugendschutzes ist es zudem umfassend verboten, Alkohol an Jugendliche zu verkaufen. Der Einzelhandel kommt dieser Verpflichtung gewissenhaft nach, kein verantwortungsbewusster Händler setzt sich darüber hinweg.

Ein generelles Verkaufsverbot würde den grundrechtlichen Schutz des Unternehmers vor staatlichen Eingriffen verletzen, da der Handel sein übliches Sortiment ohne ausreichenden Grund nicht mehr anbieten dürfte. Es wäre zudem eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Handel und Gastronomie.

Jan König, Hauptgeschäftsführer Einzelhandelsverband Nordwest

 

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