„Es geht uns darum, dem Boom von Wettbüros in manchen Teilen unserer Stadt etwas entgegenzusetzen“, erklärt Sükrü Senkal, innenpolitischer Sprecher der SPD. Der Antrag, den Sozialdemokraten und Grüne durch die Stadtbürgerschaft bringen wollen, sieht vor, dass Anbieter von Sportwetten bald eine Zusatzsteuer zahlen müssen.
200 Euro je angefangener 20 Quadratmeter würden dann fällig. Die Dichte an Wettbüros habe vielfach das Straßenbild verändert, heißt es in dem Antrag. Auch würde die Gelegenheit, spontan Wetten abschließen zu können, die Spielsucht-Gefahr erhöhen: „Wettsucht vernichtet Existenzen, deshalb muss man darauf reagieren“, sagt Senkal deutlich.
Kritik kommt von der FDP
Die FDP sieht die Zusatzsteuer kritisch: „Wir halten davon nichts“, so der Bürgerschafts-Abgeordnete Hauke Hilz. „Die Wetten werden eh abgeschlossen“, sagt er. Ihm ist es lieber, dass das Geld in Ladengeschäften gesetzt wird als im Internet. In der Stadt sei zumindest der Jugendschutz überprüfbar.
Die Eröffnung weiterer Büros solle finanziell unattraktiver werden, so SPD-Fraktionssprecher Matthias Koch. „Größere Anbieter werden damit aber immer noch Gewinne machen können.“ Durch die neue Abgabe werde es weniger lukrativ, „im Nebenraum einer Teestube oder eines Cafés zusätzlich ein Wettbüro anzubieten“, sagt Senkal.
Bemessung an Quadratmetern „willkürlich“
In Bremen gibt es 28 Wettbüros, eine Handvoll Wettkioske, rund 30 Cafés und Teestuben mit Wettmöglichkeit sowie eine unbekannte Anzahl illegaler Anbieter. Das geht aus einer Innen-Deputationsvorlage vom Juli hervor.
Keinerlei Gegenliebe erfährt das Vorhaben erwartungsgemäß bei betroffenen Unternehmen. Die Gauselmann Gruppe betreibt sechs „X-Tip“-Filialen in der Hansestadt. Wenn das Vergnügen beim Wetten besteuert werden solle, dann könne das nicht, „wie im Ortsgesetz vorgesehen, nach den Quadratmetern der Grundfläche“ berechnet werden, so Nils Rullkötter von Gauselmann. Auch die 20-Quadratmeter-Staffelung sei „willkürlich“.
Wettbüro-Steuer sei „rechtlich zweifelhaft“
Die Steuer sei auch „rechtlich zweifelhaft“. So hätte das Verwaltungsgericht Freiburg ähnliche Vorhaben angezweifelt – in Nordrhein-Westfalen laufe ein Revisions-Verfahren. Auch dass das Produkt „Oddset“ der staatlichen Lotterieannahmestellen, im Gegensatz zu „X-Tip“ nicht mit der Abgabe belastet werde, verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, so Rullkötter.