„Es muss alles getan werden, um mögliche weitere Infektionen von Nutzgeflügelbeständen zu verhindern“, sagt Amtsveterinärin Dr. Nicolin Niebuhr. Die Stallpflicht wurde vom Landkreis Oldenburg und der Stadt Delmenhorst angeordnet, weil im Kreis Plön in Schleswig-Holstein, Greifwald in Mecklenburg-Vorpommern sowie in Konstanz am Bodensee in Baden-Württemberg mehrere tote Wildvöge mit Vogelgrippe aufgefunden wurden. Darüber hinaus wurde in Ungarn, Kroatien und in Polen, nahe der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern die Grippeviren sogar bereits bei Hausgeflügel und Wasservögeln nachgewiesen.
Bereits tote Wildvögel aufgefunden
Die Behörden machen darauf aufmerksam, dass die derzeitige Variante des Virus hoch ansteckend zu sein scheint und somit eine große Gefahr durch Einschleppung in hiesige Geflügelbestände darstellt. Im Landkreis Oldenburg gibt es eine hohe Geflügeldichte mit rund acht Millionen Tieren. In Delmenhorst sind 130 Geflügelhalter mit insgesamt 2.500 Tieren beim Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen gemeldet. Nach bisherigem Kenntnisstand besteht für den Menschen keine Ansteckungsgefahr.
Die Tiere sind ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten. Darunter ist eine Vorrichtung zu verstehen, die oben aus einem Dach oder einer Plane besteht und die an den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln, zum Beispiel durch Netze, gesichert ist.
Vogelgrippe sorgte vor zwei Jahren schon mal für eine Stallpflicht
Bereits vor zwei Jahren im November 2014 ordnete man aufgrund von Ausbrüchen der Vogelgrippe im Landkreis eine allgemeine Sstallungspflicht für Geflügel an. Sie wurde Anfang 2015 wieder aufgehoben.