Die Polizei warnt vor Wanderarbeitern, die sich gerade an Senioren wenden und überteuerte Leistungen anbieten. Bei unserem Foto handelt es sich um eine gestellte Szene. Foto: Duwe Die Polizei warnt vor Wanderarbeitern, die sich gerade an Senioren wenden und überteuerte Leistungen anbieten. Bei unserem Foto handelt es sich um eine gestellte Szene. Foto: Duwe
Senioren im Visier

Polizei warnt vor kriminellen „Wanderarbeitern“

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Die Polizei warnt vor "Wanderarbeitern". Diese sprechen gezielt ältere Menschen an und verlangen für ihre nicht selten unsachgemäß ausgeführten Dienstleistungen unverhältnismäßig viel Geld.

Erst am Donnerstag kam es in Vollersode zu einem Betrugsversuch durch vermeintliche Wanderarbeiter. Der konnte dank der Aufmerksamkeit von Bankmitarbeitern aber noch verhindert werden.

Eine 84-jährige Frau wollte mehrere tausend Euro abheben, um bei sich vermeintliche Gartenarbeiter zu entlohnen. Dem Bankmitarbeiter kam die Sache verdächtig vor, woraufhin er der Dame die Auszahlung verweigerte. Stattdessen wurde die Polizei alarmiert, die daraufhin Ermittlungen wegen versuchten Betruges gegen die bislang noch unbekannten Täter aufnahm. Außerdem wurde die Seniorin darüber aufgeklärt, dass sie beinahe Opfer von Betrügern geworden wäre.

„Wanderarbeiter“ nicht nur in Osterholz unterwegs

„Der vorliegende Fall ist kein Einzelfall, leider kommen derartige Sachverhalte immer wieder vor, auch in anderen Landkreisen“, sagt Polizeisprecher Helge Cassens auf Nachfrage unserer Redaktion. Bereits im Juni war ein ähnlicher Fall in Osterholz-Scharmbeck beschrieben worden.

Cassens rät dazu, ortsansässige, seriöse Firmen mit handwerklichen Arbeiten zu beauftragen. Die genaue Anschrift der Firma sollte bekannt und die Preise für Leistungen und Stunden klar besprochen werden. Sinnvoll sei es, mehrere Firmen zu kontaktieren und die Leistungen zu vergleichen.
Nur sachgerechte Leistungen seien zu akzeptieren. Vor Erteilung des Auftrags sollte die Vereinbarung genau geprüft werden. Was soll zu welchem Preis gemacht werden? Ein schriftliches Angebot ist dabei sehr wichtig.

Kriminelle stellen unverhältnismäßig hohe Forderungen

Eine Rechnung sollte nur dann vollständig bezahlt werden, wenn die Dienstleistungen fehlerfrei ausgeführt wurden und jede Position einzeln aufgeführt ist und auch vereinbart war. Kunden, die eine ungewöhnlich hohe Rechnung bekommen, sollten höchstens eine Anzahlung leisten oder die Zahlung verweigern und die Rechnung prüfen lassen.

Auf jeden Fall sollte man die Polizei einschalten, wenn die Handlung in eine kriminelle Tat übergeht: Wenn die Personen an der Gartenpforte aufdringlich oder beleidigend werden oder nicht weitergehen wollen. Infragestellen sollte man das Angebot, wenn es exorbitant hoch ist. „Nötigungen sind inakzeptabel, unseriöse Firmen versuchen bisweilen mit verbalem Druck, den Rechnungsbetrag sofort zu kassieren“, sagt Cassens.

Man dürfe allerdings nicht vergessen, dass es auch anständige Anbieter gibt, die von Tür zu Tür gehen. „Diese darf und will ich nicht stigmatisieren.“

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