Die Neue Straße soll ab Anfang 2017 saniert werden, darüber informierte die Stadtverwaltung die Anlieger, die mit Straßenbaubeiträgen an der Finanzierung beteiligt werden sollen. Foto: Möller Die Neue Straße soll ab Anfang 2017 saniert werden, darüber informierte die Stadtverwaltung die Anlieger, die mit Straßenbaubeiträgen an der Finanzierung beteiligt werden sollen. Foto: Möller
Falsch informiert?

Straßenbaubeiträge beim Finanzamt nicht abzugsfähig

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Die Sanierung der Neuen Straße in Osterholz-Scharmbeck wird zum Teil durch Straßenbaubeiträge der Anlieger finanziert. Nun gab es eine Verunsicherung, ob Bürger ihre Zahlungen wenigstens von der Steuer absetzen können.

Viel Ärger stand Bürgermeister Torsten Rohde zu Beginn seiner Amtszeit 2014 ins Haus: Anlieger der Gartenstraße fühlten sich über die Höhe von Straßenbaubeiträgen falsch informiert. Jetzt wird eine Sanierung der Neuen Straße ge­plant, und schon wieder könnte eine voreilige Beschwichtigung aus dem Rathaus zur Falschinformation werden.

  Rund 70 Anlieger hörten sich Anfang des Monats Pläne zur Straßensanierung vor ihrer Haustür an. Die Fahrbahn der Neuen Straße erhält zwischen Pferdeweide und Hohetorstraße ein neues Pflaster, die Gehwege werden als Hochbord angelegt, zuvor kommen ein Regenwasserkanal und neue Schmutzwasserrohre in den Untergrund. Die Baumaßname soll im Februar starten, an den Kosten in Höhe von 428.000 Euro werden die Anwohner mit rund 237.000 Euro beteiligt. Die Straße misst rund 375 Meter und erschließt insgesamt 37 Grundstücke.

Straßenbaukostenbeiträge trüben die Stimmung

Die Freude über die Sanierung wird von manchem durch den zu erwartenden Eigenanteil getrübt. Es gibt Bürger, die unserer Zeitung gegenüber äußerten, dass sie gar nicht verantwortlich seien, für den Sanierungsfall ihrer Straße, es seien viele Lkw, auch die Müllfahrzeuge, gewesen, die Fahrbahnbelag und Bürgersteige ruiniert hätten.

In der Anliegerversammlung war auch gefragt worden, ob die Bürger ihren Kostenanteil wenigstens mit ihrer Steuererklärung geltend machen könnten. Ja, so die eindeutige Antwort aus der Stadtverwaltung.

Auskunft war offensichtlich falsch

Diese Auskunft ist wohl erfreulich, stimmt aber nicht. Darauf hatte Hans-Hermann Hattendorf von der Bürgerfraktion in der Bauausschusssitzung am 14. November hingewiesen und eine Prüfung angeregt. Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte dann die Leiterin des örtlichen Finanzamtes, Katharina von Ohr, dass  die Anliegerbeiträge für die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen in ihren Augen nicht „als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd berücksichtigt“ werden könnten. Sie stützt sich dabei auf ein Urteil aus Berlin-Brandenburg. Höchstrichterlich sei ein solcher Fall aber noch nicht entschieden, räumt sie ein.

Das bestätigte uns auf Nachfrage auch Dr. Christoph Wäger, Richter am Bundesfinanzhof. Zu der angesprochenen Streitfrage sei „in absehbarer Zeit nicht mit einer Entscheidung durch den Bundesfinanzhof zu rechnen“.

Finanzministerium stützt das Finanzamt

Das Finanzministerium in Hannover unterstützt unterdessen die Haltung des Finanzamts der Kreisstadt. Pressesprecher Kai Bernhardt verweist auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. November.  Dort werde die ablehnende Haltung unter dem Stichwort „öffentlich-rechtlicher Straßenausbaubeitrag“ gestützt. „Bei Maßnahmen, die den Straßenausbau betreffen, ist kein räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Haushalt zu erkennen, denn in der Regel kann der Haushalt auch ohne die Straßenausbaumaßnahme geführt werden“, so Bernhardt.

Bürgermeister Torsten Rohde verteidigte zunächst die Aussage seiner Mitarbeiterin aus der Anliegerversammlung. Man hätte zuletzt bei Abrechnung der Straßenbaukosten für die Ahrensfelder Straße eine entsprechende Information aus dem Finanzamt erhalten. Auf die unserer Redaktion gegenüber vorgetragene Argumentation aus dem Finanzamt angesprochen, ruderte Rohde gestern Mittag zurück. Die ihm so bekannt gewordene Haltung aus dem Finanzamt überrasche ihn. „Wir wollten nichts beschönigen und werden diesen neuen Sachstand berücksichtigen.“

Ein früherer Fall liegt noch beim Gericht

Schon einmal, 2011, hatte die Stadtverwaltung in einem anderen Fall, Bürgern Hoffnungen gemacht, ihre Anliegerbeiträge für eine Straßensanierung würden niedriger ausfallen, als befürchtet. Das hatte sich als falsch herausgestellt, vor dem Verwaltungsgericht in Stade wird dieser Fall Mitte Februar 2017 verhandelt.

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