Die 50-Euro-Note wird gerne gefälscht. Neue Scheine sollen ab April helfen, dass „falsche Fünfziger“ sofort auffliegen.Foto: Schlie Die 50-Euro-Note wird gerne gefälscht. Neue Scheine sollen ab April helfen, dass „falsche Fünfziger“ sofort auffliegen.Foto: Schlie
Gesetze Neuerungen

2017 – das alles ändert sich

Von
Vom Autofahrer bis zur TV-Nation – wie in jedem Jahr müssen sich Verbraucher auf neue Verordnungen und Gesetze einstellen. Anbei eine Übersicht mit den wichtigsten Änderun­gen und Neuerungen für 2017.

Die wohl wichtigste Neuerung des Jahres 2017 betrifft das Freizeitkonto der Deutschen. 500 Jahre Reformation – das Jubiläum wird den Bundesbürgern mit einem zusätzlichen Feiertag versüßt. Also schon mal vormerken: der 31. Oktober – ein Dienstag – ist im neuen Jahr frei. Vielleicht Anlass genug, mal etwas mit der Familie und den Freunden zu unternehmen.

Neues Antennenfernsehen startet

Tipps zur Freizeitgestaltung kann man sich unter anderem von diversen TV-Programmen holen, doch Vorsicht: Wer keinen Kabel-, WLAN- oder Satellitenempfang hat, schaut ab 29. März in Bremen in die (schwarze) Röhre, denn zu diesem Zeitpunkt startet das neue Antennenfernsehen DVB-T2 HD, für das man in einen neuen Receiver investieren muss. Will man sich dazu noch ein modernes Fernsehgerät zulegen, sollte man beachten, dass künftig ein modifiziertes Effizienzlabel (Klassen A++ bis E) gilt.

Ob Empfangs- oder TV-Gerät – für beides braucht man Geld: Die neuen 50-Euro-Scheine kommen  am 4. April auf den Markt und sollen „falschen Fünfzigern“ und denjenigen, die diese unter die Leute bringen, durch neue fälschungssichere Merkmale das Leben erschweren.

„Schwerer“ haben es ab dem 1. Januar 2017 auch uneinsichtige Radfahrer, die bislang die Fußgängerampeln als nicht für sie verbindlich ansahen. Mit dem Jahreswechsel müssen sie laut ADAC die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, sofern keine besonderen Radfahrerampeln vorhanden sind.

Neue Norm ab 2017 für Motorräder

Ebenfalls auf zwei Rädern, aber mit mehr Pferdestärken unterwegs sind Motorradfahrer. Biker, die sich ab Januar 2017 einen neuen Feuerstuhl zulegen wollen, müssen darauf achten, dass dieser der Euro-4-Norm entspricht. Vorteil: Der  Emissionsausstoß reduziert sich bei den neuen Motorrädern um mehr als die Hälfte und leiser sind sie obendrein.
Alle Bundesbürger müssen sich im neuen Jahr auf höhere Strompreise einstellen. Angehoben wird auch der gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt künftig 8,84 Euro brutto je Stunde (2016: 8.50 Euro).

Kinderfreibetrag ändert sich

Zudem können sich die Deutschen über Steuerentlastungen freuen: Angehoben werden sowohl der Grund- als auch der Kinderfreibetrag: Erstgenannter liegt für Ledige künftig bei 8.820 Euro (2016: 8.652 Euro), für Verheiratete bei 17.640 Euro. Der Kinderfreibetrag wird von gegenwärtig 4.608 Euro im kommenden Jahr um 108 Euro auf 4.716 Euro erhöht.
Außerdem wird das Kindergeld um zwei Euro pro Kind angehoben. So bekommen Eltern für die ersten beiden Kinder monatlich jeweils 198 Euro vom Vater Staat überwiesen.

Mehr Informationen zu weiteren Neuerungen wie etwa die Einführung der Flexi-Rente und das neue Pflegestärkungsgesetz II gibt es bei der Verbraucherzentrale im Netz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren...

Schreibe einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner