Das Neubaugebiet befindet sich im östlichen Teil Bookholzbergs zwischen der Nutzhorner Straße im Norden und der Bahnstrecke Bremen–Oldenburg im Süden. Etwa mittig des Gebiets verläuft der landwirtschaftliche Weg „Bargup“.
Die Planungen der Gemeinde sehen vor, einen Teil des Areals als Mischgebiet auszuweisen, sodass neben kleineren Mehrfamilienhäusern auch Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortiment entstehen kann. Die Verkaufsfläche soll auf 800 Quadratmeter beschränkt werden.
Auf einer Gemeinbedarfsfläche soll ein Kindergarten neu errichtet werden. Die übrigen Flächen sollen überwiegend als allgemeine Wohngebiete ausgewiesen werden.
„Wir in Bookholzberg“ wünscht sich Supermarkt
Insbesondere die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarkts scheidet nun die Geister. Während der Orts- und Heimatverein Schierbrok-Stenum Kritik gegenüber dem Vorhaben äußert, begrüßt der Verein „Wir in Bookholzberg“ (WiB) die Pläne.
„Gerade die Ansiedlung eines SB-Marktes wird von den Bürger in Bookholzberg `unten´ schon immer gewünscht, da hier für die Bevölkerung zur Zeit keine quartiersnahe Versorgung vorhanden ist“, heißt es in einem Schreiben des WiB-Vorsitzenden Dietmar Mietrach.
Ortsverein befürchtet, dass Geschäft in Schierbrok gefährdet ist
Der Heimatverein gibt dagegen zu bedenken, dass viele Bookholzberger aus dem unteren Bereich den Supermarkt in Schierbrok nutzen. „Sollte ein weiterer Versorger, im Bereich Bargup entstehen, ist der Bestand dieses Geschäftes gefährdet“, glaubt Bernd-Dieter Alfs, stellvertretender Vorsitzender des Orts- und Heimatvereins Schierbrok-Stenum. Die Mitglieder fordern daher, die Ausweisung der Teilfläche als Mischgebiet in allgemeines Wohngebiet zu ändern oder zumindest die Ansiedlung von Lebensmitteleinzelhandel auszuschließen.
WiB sieht den Laden in Schierbrok nicht in Gefahr. Einmal abgesehen davon, dass im Einzelhandelskonzept ein SB-Markt für den Bereich Bargup befürwortet wird, würde ein neuer Laden keinen Einfluss auf jenen in Schierbrok ausüben, heißt es in dem Schreiben. „Zählungen ergaben, dass nur circa fünf Prozent der Kunden aus Bookholzberg kamen“, verweist Mietrach auf die Arbeit einer Gutachterin.
Noch bis zum 18. Januar zu Bargup äußern
Der Ortsverein weiß, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Einzelhandelsbetrieb in Bargup erfüllt sind, aber: „Explizit weisen wir noch einmal auf die Auswirkungen auf das Gewerbe in Bookholzberg-Zentrum sowie in Schierbrok hin, die schon jetzt durch die Neuansiedlung eines Marktes in Elmeloh zu verzeichnen sind“, schreibt Alfs.
Die Schreiben von WiB und des Ortsvereins sind im Rahmen der öffentlichen Beteiligung am Bebauungsplan entstanden. Noch bis zum 18. Januar können sich die Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange zum B-Plan Nr. 242 äußern.