So ist‘s richtig: Bei jedem Spurwechsel muss der Blinker betätigt werden. Foto: Schlie So ist‘s richtig: Bei jedem Spurwechsel muss der Blinker betätigt werden. Foto: Schlie
Verkehrssicherheit

Blinkmuffel auch in Bremen: Fachleute warnen

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Immer häufiger gefährden Blinkmuffel sich und andere Verkehrsteilnehmer. Wer den kleinen Hebel nicht betätigt, begeht außerdem eine Ordnungswidrigkeit, wie Bremer Verkehrsexperten verraten.

Auf der Autobahn: Der Fahrer eines SUV nutzt die linke Spur zum Überholen. Plötzlich zieht er nach rechts, zwischen zwei Fahrzeuge – ohne zu blinken. Er hätte sonst beinahe seine Ausfahrt verpasst. Der Fahrer hinter ihm kann nur knapp eine Kollision verhindern.

Eine Situation, die nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich ist: Andere  Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger und Radfahrer – können nicht im Voraus erahnen, wann sich ein Fahrer für einen Spurwechsel oder zum Abbiegen entscheidet.

Blinken ist Kommunikation

„Diese Unsitte hat sich irgendwie eingeschlichen“, sagt Nils Linge vom ADAC Weser-Ems. „Mit dem Blinken macht man auf sich aufmerksam und zeigt anderen an, was man als nächstes vor hat“, so Linge weiter. Eine Art Kommunikation also.

Das Wort „Fahrtrichtungsanzeiger“, wie der Blinker in der Straßenverkehrsordnung  (StVO) heißt, sagt eigentlich schon alles. Das richtige Blinken ist in der StVO sogar klar geregelt: Beim Überholen, Vorbeifahren an Hindernissen, einem Fahrstreifenwechsel, beim Auf- und Abfahren auf die Autobahn, dem Abbiegen – auch an einer abknickenden Vorfahrt – und beim Ausfahren aus einem Kreisverkehr muss der kleine Hebel betätigt werden.

Die StVO regelt, wann geblinkt werden muss

„Es herrscht im Straßenverkehr generell das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und es gibt Vorschriften, die uns sagen, wie wir uns zu bewegen und zu verhalten haben“, sagt Dr. Daniel Knok, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Für den Spurwechsel gilt etwa: Der Blinker muss rechtzeitig vorher betätigt werden. Rechtzeitig bedeutet bereits zu blinken, bevor man mit dem Spurwechsel beginnt, nicht währenddessen. „Ein Fahrer muss sich auch vorher vergewissern, dass genug Platz da ist, wenn er zwischen zwei Fahrzeugen einscheren möchte“, so Knok weiter.

Auch wer blinkt, darf den Fahrspurwechsel nicht erzwingen, sind sich die Fachleute einig.

Alleinige Haftung bei Unfällen

Kommt es in einer Situation wie zuvor beschrieben zu einem Unfall, wird laut Knok zunächst geprüft, ob das Nicht-Betätigen des Blinkers ursächlich ist. „Wenn ein Fahrer durch das Nicht-Blinken seine Pflichten verletzt hat, kann ihm auch die alleinige Haftung zufallen“, erklärt der Fach­anwalt.

Auch ein kurzes Antippen des Blinkhebels reicht laut Knok nicht aus. Zudem gilt das Versäumnis als Ordnunsgwidrigkeit und kann eine Geldbuße nach sich ziehen. Diese beginnt bei 10 Euro, kann bei notorischen Nicht-Blinkern jedoch um ein Vielfaches höher ausfallen.

Auch auf Abbiegespuren muss der Hebel betätigt werden

Dies gilt im Übrigen nicht nur für den Spurwechsel, auch vor und auf Abbiegespuren muss der Blinker betätigt werden. „An Kreuzungen können schwächere Verkehrsteilnehmer sich so beispielsweise dem Verhalten des Autofahrers anpassen“, sagt Linge.

Gemeint sind etwa Fußgänger und Radfahrer, die die Straße überqueren wollen. Sie reagieren vorsichtiger, wenn sie sehen, dass ein Auto abbiegen will.

Für Radfahrer gilt ebenfalls: Zeichen geben

Doch nicht nur Autofahrer gefährden durch ihr Versäumnis andere, auch Radfahrer sollten immer per Handzeichen anzeigen, dass sie abbiegen wollen. „Generell sollte im Straßenverkehr jeder signalisieren, was er vor hat und Rücksicht nehmen“, sagt Linge. So könnten nicht nur Nerven geschont, sondern auch Unfälle vermieden werden.

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