Mehr als ein halbes Jahr dauerte die Verhandlung gegen Hans Eulenbruch im Prozess um die Brandstiftung und den Raub bei „Harms am Wall“. Heute verkündete Richterin Andrea Schneider das Urteil im Harms-Prozess: Die beiden Angeklagten werden freigesprochen und für die Dauer ihrer Untersuchungshaft entschädigt.
In der Nacht zum 7. Mai 2015 hatte es einen verheerenden Brand in dem Modegeschäft gegeben, der auch auf die Nachbargebäude übergriff und enorme Schäden anrichtete. „Die Schadenssumme liegt in zweistelliger Millionenhöhe“, so Schneider. Die Ermittlungen nach dem Brand zeigten: Es handelte sich zweifelsfrei um Brandstiftung, mehrere Feuer waren gezielt gelegt und Brandschutztüren blockiert worden.
Zweifel an der Schilderung von Eulenbruch
Nach den Schilderungen von Hans Eulenbruch sei er am Abend der Tat allein in den Geschäftsräumen gewesen, als er von zwei Maskierten überfallen wurde. Er sollte den Räubern die Tresore aufschließen und die Videoüberwachung ausschalten, anschließend sei er in eine Toilette gesperrt worden. Als er sich aus dieser befreit hatte, habe er Feuer bemerkt. Nach vergeblichen Versuchen, den Brand mit einem Feuerlöscher zu bekämpfen, habe er sich in Sicherheit gebracht.
Die Staatsanwaltschaft hegte Zweifel an dieser Schilderung. „Das Vorgehen der Täter macht wenig Sinn“, sagte Andrea Schneider. Außerdem gebe es Indizien, die dafür sprechen, dass die Räuber Insiderwissen hatten – das aber treffe auf mehrere Personen zu.
Fehlendes Motiv für Brandstiftung
Andererseits hatte der ehemalige Geschäftsführer von „Harms am Wall“ kurze Zeit vor dem Brand das Haus umbauen und renovieren lassen. „Durch die Brandstiftung hätte er sich selbst erheblich geschädigt“, so Schneider weiter. „Es wird bei Hans Eulenbruch kein Motiv gesehen, seine vollständige Existenz zu vernichten“.
Trotzdem habe es bestimmte Umstände gegeben, die nicht aufgeklärt werden konnten. So sei nachweislich eine große Anzahl von Telefonanrufen von Eulenbruchs Telefon gelöscht worden. „Dadurch entsteht erstmal der Eindruck, es gibt etwas zu verbergen“, sagte die Richterin im Harms-Prozess.
„Opfer eines schweren Verbrechens“
Auch die Analyse der Videoaufzeichnungen brachte keine Klarheit. Es gibt Aufnahmen, die einen Täter beim Betreten des Gebäudes zeigen. Durch Sachverständige war jedoch festgestellt worden, dass eine zweifelsfreie Identifikation anhand des Ganges nicht möglich sei. Schlussendlich reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus: „Aufgrund der bestehenden Zweifel werden die Angeklagten freigesprochen“, so Richterin Schneider.
„Freude kommt da nicht auf“, sagte Hans Eulenbruch nach der Urteilsverkündung. In der Untersuchungshaft habe er den Glauben an die Justiz verloren, erst das Gericht habe ihm diesen wieder zurückgeben können. „Ich bin Opfer eines schweren Verbrechens geworden“, so der ehemalige Geschäftsführer von „Harms am Wall“.
Staatsanwaltschaft nicht überzeugt
Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: „Wir haben mit den Angeklagten die Verantwortlichen für den Brand ermittelt“, sagte Frank Passade, Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Ich will ausdrücklich betonen, dass die Staatsanwaltschaft von der Unschuld der Angeklagten in keiner Weise überzeugt ist. Das war ein Freispruch aus Mangel an Beweisen.“