Etwa ein Viertel der deutschen Haushaltskunden werde derzeit mit L-Gas aus deutschen und niederländischen Quellen versorgt, wie der Energieversorger swb mitteilt. Doch diese Förderung gehe stetig zurück.
„Deshalb hat die zuständige Bundesnetzagentur die Umstellung auf H-Gas veranlasst. Es stammt überwiegend aus Norwegen und Russland“, sagt swb-Sprecher Alexander Jewtuschenko. Der höhere Methananteil mache das H-Gas energiereicher. Von der Umstellung betroffen seien die Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, sowie teilweise Sachsen-Anhalt Rheinland-Pfalz und Hessen.
L-Gas versus H-Gas
Der Startschuss in Bremen fiel am gestrigen Dienstag in Mahndorf. Dort hat Wesernetz, ein Unternehmen von swb, erstmals H-Gas ins Bremer Erdgasnetz eingeleitet. Dieses soll das energieärmere L-Gas ablösen. H steht für High, L für Low Caloric Gas.
An der Gasübernahmestation Uphusen legte swb-Vorstand Timo Poppe den symbolischen Schalter um. Rund 3.700 Haushalte in Mahndorf würden nun H-Gas nutzen.
Bis voraussichtlich 2021 sollen alle 170.000 Haushalte im Land Bremen abschnittweise darauf umgestellt werden. „Wir sind die erste große Netzgesellschaft in Deutschland, die diesen extrem komplexen Umstellprozess durchführt“, sagt Timo Poppe, Vorstand der swb AG.
Störungen nicht ausgeschlossen
Sobald das erste H-Gas die Haushalte in Bremen-Mahndorf erreicht, könnten einige der insgesamt 4.000 Verbrauchsgeräte in einen Störungsmodus fallen, berichtet das Unternehmen.
„Bei fast 20.000 verschiedenen Baumustern und Anlagentypen kann eine Versorgungsunterbrechung in einzelnen Häusern nicht ganz ausgeschlossen werden“, sagt Andreas Fröstl, Geschäftsführer von Wesernetz.
„Unser Entstörungsdienst überprüft dann umgehend das Gerät und passt es neu an.“ Der Wesernetz-Entstörungsdienst ist kostenfrei unter Telefon 080 0 3 59 40 40 erreichbar.
Für die Umstellung müssten sämtliche Gasverbrauchsgeräte in allen 170.000 Haushalten im Land Bremen von Wesernetz einzeln erfasst, überprüft und technisch angepasst werden. Sicherheit sei dabei das oberste Ziel. Denn defekte Anlagen könnten lebensbedrohlich sein.
Gerichtsvollzieher oder Leitungstrennung
Die Wesernetz-Techniker würden allerdings von einzelnen Eigentümern oder Mietern keinen Zutritt zu den Häusern oder Wohnungen erhalten. Dann sei das Unternehmen gezwungen, sich den Zutritt mit Unterstützung eines Gerichtsvollziehers zu verschaffen.
Gelinge das ebenfalls nicht, erfolge zur Gewährleistung der technischen Sicherheit in letzter Konsequenz eine Versorgungsunterbrechung durch Leitungstrennung, die in der weiteren Folge höhere Kosten verursache.
„Wir bitten alle Kunden, die von uns ein Anschreiben erhalten, sich Zeit für den Inhalt und die vereinbarten Termine zu nehmen“, sagt Fröstl. „So können wir die Anlagen zügig überprüfen und zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten für die Kunden vermeiden.“
Gleicher Preis
Die Kosten der Anpassung der Gasverbrauchsgeräte auf das neue H-Gas würden den Kunden nicht in Rechnung gestellt. „Stattdessen werden die Kosten über die so genannten Netzentgelte auf alle Gaskunden in Deutschland umgelegt. Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des von allen Gasnutzern zu zahlenden Erdgaspreises“, so Jewtuschenko.
Sollten einzelne Verbrauchsgeräte nicht technisch anpassbar sein, seien die Eigentümer verpflichtet, sie auf eigene Kosten durch anpassbare Geräte zu ersetzen. Weniger als zwei Prozent aller Verbrauchsgeräte könnten davon betroffen sein, so eine Schätzung des Unternehmens.
Am Verbrauchspreis ändere sich hingegen für die Kunden nichts. „Erdgas wird nach der Energiemenge abgerechnet, also nach Kilowattstunden. Und die Kilowattstunde kostet bei beiden Sorten das Gleiche“, erklärt der Jewtuschenko.
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