„Es freut mich, dass Deutschland jetzt endlich so weit ist“, sagt André Rottenberg. Er und sein Verlobter Achim Heins befinden sich in den letzten Zügen der Hochzeitsvorbereitungen: Im August soll geheiratet – oder „verpartnert“ – werden.
Zum Zeitpunkt des Antrags im vergangenen Jahr war für beide völlig klar, dass sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. „Auch als wir vor kurzem das Aufgebot bestellt haben, war das Thema Ehe für uns noch nicht aktuell“, sagt Rottenberg.
Viele Fragen tun sich auf
Die Entscheidung des Bundestags, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, freut die beiden, wirft aber auch Fragen auf: Wird die Verbindung, welche sie im August eingehen, nun automatisch zu einer Ehe? Sollen sie eine mögliche eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen?
Müssen sie sich aktiv darum kümmern? Bleiben ihnen Rechte verwehrt, wenn sie dies nicht tun?
Erste Ehen im Herbst
Das am Freitag von einer Mehrheit im Bundestag beschlossenen Gesetz (393 Abgeordnete stimmten für die Gleichstellung, 226 dagegen) muss nun vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Erst drei Monate später wird es dann in Kraft treten. „Es wird somit noch bis zum Herbst dauern, bis wir gleichgeschlechtliche Ehen in Bremen und anderswo trauen können“, teilte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) mit.
Gebühr wird fällig
Eine Neueintragung einer Lebenspartnerschaft ist laut Innenressort mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr möglich. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben jedoch bestehen und werden nicht automatisch zu einer Ehe.
Paare, die sie umwandeln lassen möchten, können dies jedoch tun – gegen eine Gebühr. Dafür müssen sie diese Absicht vor einem Standesbeamten persönlich erklären.
Höhe steht noch nicht fest
Für Heins und Rottenberg würde dies bedeuten, dass sie im August eine Lebenspartnerschaft schließen. „Wenn das der Fall ist, würden wir sie in eine Ehe umwandeln lassen, sobald das möglich ist“, sagt Rottenberg. Damit dürften sie dann auch Kinder adoptieren.
Die Höhe der für die Umwandlung anfallenden Gebühr steht laut Innenressort noch nicht fest. „Sie soll aber unter der für die Anmeldung der Ehe von 44 Euro liegen“, heißt es in einer Erklärung des Ressorts.
„Schritt in die richtige Richtung“
„Die völlige Gleichstellung ist enorm wichtig“, sagt Rottenberg. „Die Zeiten ändern sich positiv. Viele haben dafür gekämpft und die Sache ins Rollen gebracht.“
Sein Verlobter fügt hinzu: „Man sucht sich seine Sexualität nicht aus und auch nicht, wen man liebt. Vielleicht müssen sich Homosexuelle irgendwann auch nicht mehr dafür rechtfertigen. Die Ehe für alle ist ein Schritt in die richtige Richtung.“