Das Opfer habe zahlreiche körperliche Verletzungen davongetragen, sagt Holger Schröder, Sprecher des Landgerichts Bremen, unter anderem zahlreiche Schnittwunden, ein zertrümmertes Jochbein und Schädelfrakturen.
„Zudem leidet der Mann an den psychischen Folgen“, so Schröder. Das Opfer, ein damals 54-jähriger Brasilianer, befände sich seit der Attacke in psychiatrischer Behandlung. Im Mai 2013 wurde er von einem Zivil-Polizisten ins Krankenhaus geprügelt.
„Mehrfach und erheblich“ eingeschlagen
Der damalige Beamte hielt den 54-Jährigen für einen flüchtenden Einbrecher, nahm die Verfolgung auf. Das spätere Opfer hielt den sich nähernden Mann für einen Betrunkenen und versuchte auszuweichen.
Als der Polizist den vermeintlichen Einbrecher stellte und zu Boden brachte, habe dieser mit den Händen auf den Unschuldigen eingeschlagen, wie Schröder sagt – „mehrfach und erheblich.“ Der Polizist wurde vor Gericht gestellt.
Revision noch eine Woche möglich
Das Amtsgericht Bremen verurteilte den Polizisten 2015 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Auch wurde er aus dem Dienst verwiesen. Dagegen legten sowohl der Verteidiger des Angeklagten, der Freispruch forderte, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein – sie hielt das Strafmaß für zu gering.
Doch am Montag, den 14. August, wies die Strafkammer des Landgerichts Bremen beide Berufungen zurück. Damit können beide Seiten Revision einlegen – geschieht das nicht innerhalb von einer Woche, gilt das Urteil als rechtskräftig.