Der heutige Eigentümer kaufte das Güldenhaus-Areal 2004 für rund 1,38 Millionen Euro. Das Gelände steht seit 1999 leer. Foto: Schlie Der heutige Eigentümer kaufte das Güldenhaus-Areal 2004 für rund 1,38 Millionen Euro. Das Gelände steht seit 1999 leer. Foto: Schlie
Neustadt

Güldenhausquartier: Neue Pläne für Lottergelände?

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Angesichts des knappen Wohnraums in der Bremer Neustadt kritisiert der Beirat schon seit langem den Leerstand auf dem Güldenhaus-Areal. Nun könnte sich dort aber etwas bewegen.

„Das Gelände schreit nach Wiederbelebung“, sagte Axel König, Stadtplaner im Bauressort. Er stellte dem Beirat jüngst mögliche Pers­pektiven für das seit 1999 leer stehende Areal an der Großen Sortillienstraße vor.

So habe das Ressort mit dem Eigentümer des rund 10.000 Quadratmeter großen Geländes der ehemaligen Güldenhaus Schnapsfabrik, Marco Bremermann, die gemeinsame Weiterentwicklung besprochen.

Bebauungsplan lässt Wohnen zu

Der gültige Bebauungsplan 2205 weist es als Kerngebiet aus. „Dort ist so gut wie alles erlaubt. Atypisch ist allerdings, dass bereits jetzt auch Wohnbebauung erlaubt ist“, so König weiter. Der Eigentümer habe inzwischen in Abstimmung mit dem Ressort ein Architekturbüro sowie ein Stadtplanungsbüro beauftragt.

In einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie werde nun überprüft, was auf dem Gelände möglich und sinnvoll ist, so König weiter.

Lärmgutachten schränkt Möglichkeiten ein

Problematisch für Wohnbebauung, wie sie auch der Beirat schon gefordert hatte, sei vor allem der hohe Geräuschpegel durch die nahe gelegene B 75. Ein Gutachten hat laut König ergeben, dass die Geräuschwerte auf dem dem Zollamt zugewandten Teil auch nachts noch über 60 Dezibel liegen – für Wohnungen so sagt König, sei das zu laut.

Möglich sei aber beispielsweise, in diesem Bereich Einzelhandel oder eine Quartiersgarage unterzubringen. Insgesamt sehen die ersten Skizzen des Architekten Verbindungen und Querungen sowie Wohnen auf vier Baufeldern und einen Quartiersplatz vor.

Beirat fordert bezahlbaren Wohnraum

Nun sei eine eindeutige Haltung und Stellungnahme des Beirats nötig, schloss der Stadtplaner. Die Mitglieder des Gremiums forderten, auf dem Gelände bezahlbaren Wohnraum zu planen – und das auch auf der ruhigeren Seite.

Die vom Senat beschlossenen 25 Pozent Sozialwohnungen für Neubaugebiete gelten jedoch laut König nicht für das Güldenhausquartier. „Es gibt dort bereits Baurecht für Wohnungen, der Bebauungsplan würde nur modifiziert, kein neues geschaffen“, erklärte König.

Mose: „Eigentum verpflichtet“

Grundsätzlich sei noch zu klären, ob ein städtebaulicher Vertrag mit dem Eigentümer oder ein neuer Bebauungsplan mit vorherigem Planverfahren nötig seien. Zudem müsse die Altlastenfrage noch geklärt werden.

Ein Baugebot gegenüber dem Eigentümer auszusprechen habe die Behörde bereits rechtlich geprüft. „Es handelt sich um Eigentum. Da haben wir keine Chance“, so König. „Eigentum verpflichtet“, erinnerte Beiratssprecher Ingo Mose (Grüne).

Der Beirat wünscht nun zum einen ein Beteiligungsverfahren und erwartet die zügige Umsetzung der Planungen.

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