„Ich bereue, dass sie da gelitten haben, das war nicht meine Absicht.“ Sichtlich mit Reue wendete sich der Angeklagte, nachfolgend C. genannt, an den 67-jährigen Fahrer des Tabaktransporters, S..
Dieser war am 31. Juli vergangenen Jahres gerade dabei, einen Tabakautomaten am Doventorsteinweg aufzufüllen (wir berichteten). Dafür hatte er seinen VW-Transporter am Bürgersteig geparkt – unverschlossen, mit dem Schlüssel im Zündschloss.
Festgekrallt an der Motorhaube
Als der Motor plötzlich ansprang, habe der Wolters-Mitarbeiter bemerkt, dass sich da jemand ins Auto gesetzt hatte. Es soll der 35-Jährige gewesen sein. Der 67-Jährige versuchte, den Mann aufzuhalten – doch der setzte den Transporter zunächst zurück, bevor er dann mit ordentlich Tempo vorwärts fuhr – mit S. an der Beifahrertür hängend, festgekrallt an der Motorhaube.
Rund 30 Meter soll S. mitgeschleift worden sein, bevor er sich bei etwa 50 Stundenkilometer fallen ließ. Er zog sich diverse Verletzungen zu: Prellungen, Abschürfungen, eine stark blutende Platzwunde am Kopf. S. musste im Krankenhaus behandelt werden.
Einiges auf dem Kerbholz
C., ein drogensüchtiger Intensivtäter, der sich gleichzeitig auch für ein Einbruchsdelikt verantworten muss, gab an, sich an diesen Tag nicht erinnern zu können. Bei der späteren Blutabnahme stellten Polizisten eine Palette an Substanzen fest: Kokain, Cannabis, Benzodiazepine.
Müde, benommen habe C. auf dem Polizeirevier gewirkt – orientierungslos hingegen nicht. Doch erst sechs Tage später habe er realisiert, was er getan haben soll, so C. nach eigener Aussage. Im Prozess kamen Details zur Biografie des Angeklagten zu Licht: Kaputte Ehe, gesundheitliche Probleme, Drogensucht. „Ich brauche Hilfe“, sagte er. #
Frage nach der Schuldfähigkeit
Eine der zu klärenden Fragen des Prozesstages: Hat C. den sich an der Motorhaube festkrallenden Fahrer womöglich gar nicht gesehen? Auf die Rufe habe der Täter nicht reagiert („Was soll der Scheiss, lass den Wagen stehen“) – auch nicht auf das wilde Klopfen an der Beifahrerscheibe.
„Das kann nicht sein“, gab das Opfer an, „ich fahre den Transporter oft, das sieht man, wenn da einer hängt.“ Auch Blickkontakt hätte es laut S. gegeben. So steht vor allem die Frage nach der Schuldfähigkeit im Raum, bevor am 29. Januar der nächste Prozesstag ansteht.