Wie die Bundespolizei berichtet, sei bei der anschließenden Personalienfeststellung herausgekommen, dass der Mann strafrechtlich gesucht wurde. Der Vorwurf: Leistungserschleichung. Allein bei der Bremer Bundespolizei ist der Schwarzfahrer aus rund 200 Fällen bekannt.
Die Geldstrafe in Höhe von 3568 Euro hatte er nicht beglichen. So muss der Fischdosen-Dieb nun eine Freiheitsstrafe von 446 Tagen antreten.