Experten fordern eine einheitliche Lösung bei elektronischen Gesundheitsakten. Foto: Pixabay
Digitalisierung

Gesundheitskarten: Techniker unter Beschuss

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Die Krankenkasse startet ein Projekt zur Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte. Von Seiten der Ärzte und anderer Krankenkassen in Bremen wird der Entwurf kritisiert.

Die Techniker Krankenkasse (TK) ist ihren Konkurrenten einen Schritt voraus – und das gibt Ärger. Sie will ihr Projekt „TK-Safe“ starten. Die Versicherten der Techniker können ihre Daten künftig in einer elektronischen Gesundheitsakte speichern und von dort abrufen. In der E-Akte sollen die Patientendaten gesammelt werden, die noch getrennt bei Krankenhäusern, Ärzten oder Therapeuten liegen.

Kassenärzte sind nicht begeistert

Ärzte und anderen Krankenversicherungen begehren auf. „Eine einheitliche, kassenübergreifende elektronische Patientenakte wäre in unserem Interesse“, sagt Christoph Fox, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen. Das Projekt der TK sei zwar „ein Vorstoß, den wir grundsätzlich begrüßen, doch die Umsetzung wäre nicht effektiv genug“, sagt Fox. Zudem könnten nur TK-Kunden und damit ein geringer Teil der Bremer Versicherten den Service nutzen.

Krankenkassen arbeiten an Alternativen

Jörn Hons, Sprecher der AOK in Bremen, findet: „Die Kritik von Seiten der Ärzte ist nachvollziehbar. Eigentlich müssten die Krankenkassen eine gemeinsame Lösung finden.“ Die Sprecherin der hkk Bremen, Maike Kromminga, verweist darauf, dass die hkk kurz davor steht, eine entsprechende Lösung im Verbund mit anderen Krankenkassen zu realisieren.

Patientenakte auf dem Smartphone

Die TK hat die elektronische Akte mit dem Computerkonzerns IBM entwickelt. Künftig sollen die TK-Versicherten über eine App jederzeit auf die digitalen Daten zugreifen können. So sollen Medikamenten-Wechselwirkungen und Doppeluntersuchungen verhindert werden. Zudem können Patienten die Akte manuell ergänzen. 

Digitale Akten bis Jahresende

Die Bundesregierung will die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben. Nach dem E-Health-Gesetz sind alle Arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtet, bis Ende 2018 die Voraussetzungen für digitale Patientenakten zu schaffen. 

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