Schon angesichts des Parkraummangels reagieren Anwohner dabei oft gereizt auf den Parkraumklau. „Bereits seit vergangenem Jahr steht der rote Chrysler dort“, berichten zum Beispiel Anwohner der Anna-Lühring-Straße in der Östlichen Vorstadt von einem nicht zugelassenen Fahrzeug.
Und tatsächlich befindet sich dort ein Pkw, vorne komplett ohne Kennzeichen, hinten mit einer Tageszulassung vom 11. November 2017. Noch schlimmer sieht es auf dem Gelände des Einkaufspark Duckwitzstraße aus: Dort steht am Rande des Parkplatzes neben einem heruntergekommenem Transporter mit alter polnischer Zulassung gleich noch ein komplett abgewrackter Chrysler – ohne Kennzeichen, dafür mit offenem Kofferraum und weiterem Sperrmüll im Umfeld. Dabei sind diese beiden Beispiele keine Einzelfälle.
Roter Aufkleber und Ordnungsamt
Nicht nur in Quartieren, wo mit Autos gehandelt wird, findet man schnell weitere Beispiele.
Bei der Stadt scheint man sich allerdings schwer damit zu tun, gegen die Auto-Entsorgung am Straßenrand vorzugehen. Auf eine erste Anfrage teilt das Innenressort dazu mit: „Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes entfernt beziehungsweise lässt Fahrzeuge ohne oder mit entsiegeltem Kennzeichen nur Abschleppen, wenn diese ordnungswidrig abgestellt wurden.“
Allerdings: Beschweren sich Anwohner oder machen die Polizei auf solche Fahrzeuge aufmerksam, wird zuerst kontrolliert, ob das Fahrzeug gestohlen wurde oder eine Gefährdung von ihm ausgeht und Sofortmaßnahmen nötig sind, erklärt Horst Göbel aus der Polizeipressestelle.
Zudem versuche man den Fahrzeughalter zu ermitteln und hinterlasse am Auto einen roten Aufkleber mit der Aufforderung den Wagen zu entfernen. Danach gebe man die Angelegenheit an das Ordnungsamt weiter, das über anschließende Maßnahmen entscheidet, erläutert Göbel das Prozedere.
Kosten werden dem Halter in Rechnung gestellt
„Reagiert der Halter nicht, bekommt er im nächsten Schritt einen Bescheid mit der Androhung einer Ersatzvornahme (Abschleppen des Fahrzeugs).Wenn dann noch immer keine Reaktion erfolgt, erfolgt der Auftrag zum Abschleppen des Fahrzeuges“, berichtet Uwe Papencord vom Ordnungsamt über das weitere Vorgehen.
Die Kosten in Höhe von 195 Euro, plus Verwaltungsgebühr von 58 Euro, plus Standgebühr auf dem Verwahrparkplatz von 80 Euro, würden dem Halter dann in Rechnung gestellt – so er denn ermittelt wird. Wie häufig Schrottfahrzeuge entfernt werden, könne er allerdings nicht angeben, da nur die Gesamtzahl aller Abschleppvorgänge erfasst würden, teilt Papencord weiter mit.
Trotz der ausdrücklichen Nachfrage stehen die Altfahrzeuge noch immer an den genannten Orten. In der Anna-Lühring-Straße hat die Polizei dem Halter mit dem roten Aufkleber zwar bis zum 12. April eine Frist zur Entfernung des Fahrzeuges gestellt. Verschwunden ist bis heute allerdings nur der rote Aufkleber.