Wie das Bundesministerium mitteilt, ist es der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bis auf weiteres verboten, über Asylanträge zu entscheiden.
Erteiltes Verbot resultiert aus dem vorangegangenen Korruptionsverdacht gegenüber der ehemaligen Leiterin des Bamf.
Eigenhändig und ohne rechtliche Grundlage soll sie mehr als 2.000 Asylanträge durchgewunken haben.
Gegen sie und weitere Bamf-Mitarbeiter laufen derzeit Ermittlungen.