Eine im vergangenen Jahr neu gefasste Regelung des Waffengesetzes macht es möglich: Seit Juli 2017 und noch bis zum 1. Juli dieses Jahres können Bürger illegale Waffen und Munition im Rahmen einer so genannten Amnestieregelung straffrei an die niedersächsischen Waffenbehörden oder Polizeidienststellen abgeben. Den Besitzern solcher illegaler Waffen wolle das niedersächsische Innenministerium durch die Amnestieregelung einen Anreiz geben, einen Weg aus der Illegalität zu finden.
„Wir werden dann im Sommer eine Bilanz ziehen. Es gibt über 100 Waffenbehörden im Land. Dann wird sich zeigen, wie die Bürger von der Regelung Gebrauch gemacht haben“, erklärt Svenja Mischel, Sprecherin des Innenministeriums in Hannover gegenüber unserer Redaktion.
Zum Jahresende 4.343 Schusswaffen abgegeben
Bis zum Stichtag 31. Dezember 2017 seien in Niedersachsen 4.343 Schusswaffen abgegeben worden, davon waren 598 im illegalen Besitz. Hinzu kamen 443 sonstige Waffen, etwa Hieb- und Stichwaffen, von denen sich 76 in illegalem Besitz befunden hätten.
Auch im Landkreis Osterholz wurde von der Amnestieregelung Gebrauch gemacht. „Seit Beginn der Amnestieregelung wurden insgesamt 138 Waffen (Stand 7. Mai) beim Landkreis Osterholz abgegeben. Bei nur vier Waffen lag jedoch keine Erlaubnis vor beziehungsweise die Waffen waren nicht von vornherein erlaubnisfrei. Nur diese vier Waffen fallen damit unter die Amnestie“, sagt Jana Lindemann, Sprecherin der Osterholzer Kreisverwaltung.
Helge Cassens, Sprecher der Polizeiinspektion Verden/Osterholz, berichtet zudem von insgesamt zehn (Stand 7. Mai) bei den Polizeidienststellen im Landkreis abgegebenen Waffen. „Eine überschaubare Anzahl“, da das Gros der Waffen wohl bei der Kreisverwaltung abgegeben werde.
Waffen oft vererbt oder Dachbodenfundstücke
Was die Gründe der Abgabe angeht, spielt jedoch ganz offenbar nicht ausschließlich die in Aussicht gestellte Straffreiheit eine Rolle. „So werden beispielsweise auch defekte oder nicht mehr wirtschaftlich zu veräußernde Waffen zur Vernichtung abgegeben. Hinzu kommen auch geerbte Waffen, an denen die Angehörigen kein Interesse mehr haben, oder in Nachlassfällen aufgefundene Waffen, so genannte ‚Dachbodenfunde‘“, erklärt Kreishaussprecherin Jana Lindemann.
Bei der letzten gesetzlichen Amnestieregelung im Jahr 2009 wurden in Niedersachsen mehr als 26.600 Waffen abgegeben. 3.351 davon befanden sich nach Angaben des Innenministeriums in illegalem Besitz.