Ein Eilverfahren steht zwischen der erneuten Ernennung Dornstedts als Ortsamtsleiter: Ein unterlegener Bewerber hat Anfang Juli beim Verwaltungsgericht Bremen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht, wie Rainer Vosteen, Richter und Sprecher am Verwaltungsgericht, bestätigt.
Der Antragsteller fühle sich bei der Auswahlentscheidung benachteiligt, so Vosteen weiter. Der unterlegene Bewerber sei inzwischen aufgefordert worden, sein Anliegen zu konkretisieren. Bei dem eingereichten Antrag gehe es vor allem darum, dass der Wahlsieger, also Heiko Dornstedt, nicht vorläufig zum Ortsamtsleiter ernannt werde. Denn bei der Stelle handelt es sich um einen Posten als Beamter. „Und wenn ein Beamter ernannt ist, ist das unabänderbar“, erklärt Vosteen.
Entscheidung nach Aktenlage
Bei diesem sogenannten Rechtsschutzbegehren wird aller Voraussicht nach das Verfahren nach Aktenlage, und nicht in einer mündlichen Verhandlung, entschieden. Dabei wird auch die Gegenseite, in diesem Fall die Senatskanzlei, aufgefordert, Stellung zu nehmen und Akten vorzulegen. Da es sich um ein laufendes juristisches Verfahren handelt, äußert sich die Senatskanzlei nicht zu Details.
Auch Vegesacks Beiratssprecher Jürgen Hartwig schweigt zu dem Antrag und verweist auf das Votum des Beirats, das Dornstedt mit einer Mehrheit für sich entschieden hat. „Es bleibt nun zu hoffen, dass er so schnell wie möglich seine Ernennungsurkunde erhält“, so Hartwig. Die Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Schon vor der Ortsamtsleiterwahl galt diese Geheimhaltungsvereinbarung – die Vertreter durften nicht über die Bewerber und das Verfahren sprechen.
Gericht behandelt Eilverfahren bevorzugt
Wann das Verfahren abgeschlossen ist, kann Vosteen nicht sagen. „Die Eilverfahren werden am Gericht bevorzugt bearbeitet“, sagt der Gerichtssprecher. Die Partei, die bei dem Verfahren unterliegt, hat die Möglichkeit sich in nächster Instanz an das Oberverwaltungsgericht zu wenden.
Und wie geht es weiter, wenn das Verfahren über den 22. August hinaus andauert? Peter Lohmann weist darauf hin, dass die Ortsamtsleitungen bei Abwesenheit durch einen kommunalen Sachbearbeiter vertreten werden. „Bei einer längerfristigen Vakanz würde die Senatskanzlei in Absprache mit dem Beirat eine kommissarische Leitung einsetzen“, so der Sprecher der Senatskanzlei.