Der Mann im Vordergrund macht es richtig: Er schiebt sein Rad durch die Vegesacker Fußgängerzone. Das Radfahren ist dort nämlich verboten. Die beiden Radler im Hintergrund halten sich nicht an diese Regel – auch dieses Bild sieht man häufig in dem Bereich. Foto: Harm Der Mann im Vordergrund macht es richtig: Er schiebt sein Rad durch die Vegesacker Fußgängerzone. Das Radfahren ist dort nämlich verboten. Die beiden Radler im Hintergrund halten sich nicht an diese Regel – auch dieses Bild sieht man häufig in dem Bereich. Foto: Harm
Vegesack

Radler trotzen Radfahrverbot in der Fußgängerzone

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Fahrradfahrer, die durch die Vegesacker Fußgängerzone fahren, werden zunehmend ein Ärgernis. Mit verschiedenen Maßnahmen soll den Radlern bewusst gemacht werden, dass das Radfahren in dem Bereich verboten ist.

Die Autobahn ist für Autos da, der Fahrradweg für Fahrradfahrer und die Fußgängerzone für Fußgänger. Wer letztere durchqueren will, kann das nur zu Fuß tun. Radfahrer müssen von ihrem Rad absteigen und schieben. In der Vegesacker Fußgängerzone ist Radfahren zu jeder Zeit verboten – auch zu jenen, in denen der Lieferverkehr freie Fahrt zu den Geschäften hat.

Dort kann man jedoch häufig beobachten, wie Radler dieses Verbot missachten. Sie fahren dicht an den Passanten vorbei, bahnen sich ihren Weg durch die Straßen in Schlangenlinien und sorgen damit nicht nur für überraschte Fußgänger, die auch mal gezwungen sind, auszuweichen, sondern auch für Beinahe-Zusammenstöße.

Polizei führt Kontrollen durch

„Radfahrer werden zunehmend rücksichtsloser und ignorieren den Charakter der Fußgängerzone“, sagt Vegesacks Ortsamtsleiter Heiko Dornstedt. Er spricht von zahlreichen Beschwerden, die ihm im Ortsamt eingehen. Auch Wolfgang Helms, Geschäftsführer von Vegesack Marketing, kennt das Problem mit dem Radfahrverkehr in dem Bereich. „Mit Radlern rechnet man in einer Fußgängerzone einfach nicht“, sagt Helms. Schnell könne es zu Zusammenstößen kommen, insbesondere mit Kindern und älteren Menschen.

Sowohl Helms als auch Dornstedt sehen Handlungsbedarf. Und damit sind sie nicht allein. Auch die Polizei weiß um das Phänomen und hat in der letzten September-Woche an der Gerhard-Rohlfs-Straße, aber auch an anderen Stellen im Stadtteil, Kontrollen durchgeführt. Dabei ging es um das verbotswidrige Befahren der Fußgängerzone, aber zum Beispiel auch um das Fahren auf der richtigen Straßenseite.

Mehr Fahrradbügel für die Fußgängerzone

Unterstützung bekamen die Polizeibeamten des Vegesacker Reviers von Polizisten der Hochschule. Sie haben bei den Kontrollen in Gesamt-Vegesack rund 70 Fahrradfahrer angehalten sowie überprüft und dabei 19 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. Elf Zweiräder waren zudem nicht im technisch vorgeschriebenen Zustand.

Kontrollen durch die Polizei seien das eine, aber es müsse noch weitere Maßnahmen geben, sagt Dornstedt. Gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) und Vegesack Marketing gebe es die Idee, mehr Fahrradbügel in der Fußgängerzone aufzustellen.

Die Akteure haben die Hoffnung, dass Radfahrer, die dort Besorgungen zu erledigen haben, ihr Rad dann lieber anschließen und die Einkäufe zu Fuß erledigen. Erste geeignete Orte seien schon gefunden worden, sagt Dornstedt. Der Ortsamtsleiter will dem Beirat vorschlagen, das Vorhaben aus dem Budget für „verkehrslenkende Maßnahmen“ zu zahlen.

Bereich auf Parallelstrecken umfahren

Doch damit ist nur ein Teil der Radfahrer angesprochen. Viele nutzen die Fußgängerzone, um Wege abzukürzen. Eigentlich nicht notwendig, denn tatsächlich lässt sich der Bereich umfahren, ohne große Umwege in Kauf zu nehmen. Radler können die parallel zur Gerhard-Rohlfs- und Reeder-Bischoff-Straße verlaufenden Straßen Sagerstraße, Vegesacker Rampe, Albrecht-Roth-Straße, Fedelerstraße, Weser- und Beilkenstraße nutzen. Dabei handelt es sich teilweise zwar um Einbahnstraßen – diese sind aber für den Radverkehr auch in entgegengesetzter Richtung freigegeben.

Helms und Dornstedt verweisen als Lösung auf diese Streckenabschnitte und setzen auf das Verständnis der Fahrradfahrer. Die Polizei kündigt zudem an, weitere Kontrollen durchzuführen. Wer dann erwischt wird, muss zahlen: Wer eine Fußgängerzone verbotswidrig befährt, muss 15 Euro berappen. Wenn dabei auch noch jemand gefährdet wird, sind es 20 Euro und bei einem Unfall 30 Euro.

2 Antworten

  1. nizo800 sagt:

    Hallo lieber WR,
    ich glaube, nun können wir den Kommentar freischalten…
    Schöne Grüße
    Martin Korol

  2. nizo800 sagt:

    Kathrin Harm schreibt: „Kontrollen durch die Polizei seien das eine, aber es müsse noch weitere Maßnahmen geben, sagt Dornstedt. Gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) und Vegesack Marketing gebe es die Idee, mehr Fahrradbügel in der Fußgängerzone aufzustellen.“
    Wohl wahr. Aber warten wir bitteschön noch etwas mit weiteren Maßnahmen, die den rücksichtslosen Radfahrern entgegenkommen. Zuerst müssen sie begriffen haben, dass auch für sie § 1 der StVO gilt, der da lautet: „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
    90% der Radfahrer, die eine Fußgängerzone und gar den Marktplatz verbotswidrig befahren oder durch unsere Stadt, über die Deiche und durch Parks rasen, tun das nicht mal eben so. Sie führen sich so auf und fühlen sich offenbar auch so, als ob sie ein Rennen zu bestreiten hätten. Völlig fern ist ihnen jeglicher Gedanke, dass sie schlicht verantwortungslose Bürger sind, Egomanen und Autisten gar, wenn sie beim Radeln auch noch einen Knopf im Ohr haben und Musik hören oder telefonieren. Dagegen hilft kein Entgegenkommen. Das stärkt nur ihren Anspruch, mit dem sie im Sattel sitzen: „Hoppla, jetzt komme ich! Aufgepasst. Zur Seite mit Euch.“ Die einmalige und zufällige Zahlung eines Bußgeldes fordert das Gehirn des Radlers höchstens dazu auf, künftig besser aufzupassen, ob Polizei in der Nähe ist. Ist das nicht der Fall, fährt der Raser extra schnell, frei nach dem Motto: „Ich zeig’s Euch!“ Sein Gehirn sieht keinen Grund, das nicht zu tun. Welchen Grund denn auch?
    Ich meine: Es muss dem Radler wehtun, wenn er § 1 StVO nicht beherzigt. Nur laufende Kontrollen samt den rechtmäßigen Bußgeldbescheiden können sein verantwortungsloses Verhalten ändern.
    Erfolgt das nicht, gefährdet er weiterhin unschuldige Fußgänger und andere Radfahrer oder tut ihn gar weh. Das geht manchmal schlimm aus.
    Martin Korol, Bremen

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