Mit einer zusätzlichen Strafkammer will das Landgericht weitere ungewollte Haftentlassungen vermeiden. Foto: WR Am heutigen Montag endete die Beweisaufnahme des Gerichts. Die bisherigen reichen nicht aus, um den Angeklagten zu verurteilen, so die Staatsanwaltschaft.
Prozess

Jutta Fuchs: Freispruch für Angeklagten gefordert

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Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung forderten Freispruch für den Ex-Lebensgefährten von Jutta Fuchs. Er war angeklagt, Fuchs, die vor 25 Jahren spurlos verschwand, ermordet zu haben. Doch es gebe keine Beweise.

Dieser Mordprozess hielt Bremen lange in Atem: 1993 verschwand Jutta Fuchs in Farge von einem Tag auf den anderen. Ihr damaliger Lebensgefährte geriet in Mord-Verdacht, saß seit August diesen Jahres vor Gericht. Nun gaben an diesem Montagmorgen die anklagende Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers ab.

Beide Seiten forderten Freispruch für den 58-Jährigen. Es gebe keine Beweise dafür, dass er, wie es in der Anklageschrift hieß, „seine Lebensgefährtin auf nicht feststellbare Weise getötet und an einem bis heute nicht bekannten Ort verborgen“ habe. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine unbekannte dritte Person für das Verschwinden Fuchs verantwortlich sei.

Die Verteidigung kritisierte, die Ermittler hätten sich bei dem Verschwinden Fuchs nur auf ihren Mandaten konzentriert.

Urteilsverkündung am 20. November

Die Indizienlage sei für eine Verurteilung unzureichend, wie es von Seiten der Staatsanwaltschaft hieß. Sie hatte Anfang Oktober das Abpumpen des Tietjensees gefordert – in der Hoffnung, noch Beweise zu finden, die den Verdacht gegen den 58-jährigen Angeklagten hätten erhärten können. Die spektakuläre Suchaktion blieb aber ohne Erfolg.

Der Richter wird voraussichtlich am 20. November das Urteil verkünden.

 

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