Basis für die Entscheidung war ein Bürgerantrag der Willkommensinitiative Vegesack. Antragsteller Jochen Weisheit von der Initiative ging bei der Sitzung des Ausschusses für die Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Anfang der Woche noch einmal auf die Historie ein.
Er verwies auf die anfänglichen Probleme mit Anwohnern, die dem Vorhaben, ein Übergangswohnheim an der Steingutstraße anzusiedeln, skeptisch gegenüber standen. „Inzwischen gibt es tolle Kooperationen. Wir wollen nicht ein Wachstum zerschlagen, weil ein Vertrag zu Ende geht“, sagt Weisheit.
Verlängerung um drei Jahre möglich
Gemeint ist damit die Sondergenehmigung: Das stadteigene Grundstück an der Steingutstraße wird von der Wirtschaftsförderung Bremen verwaltet mit dem Ziel, Gewerbe anzusiedeln. Im Rahmen des Flüchtlingszuzugs ist 2014 die Sondergenehmigung für das Container-Dorf abgesegnet worden. Sie gilt für fünf Jahre und läuft im Herbst 2019 aus.
Laut Ortsamtsleiter Heiko Dornstedt kann bis Ende Dezember 2019 eine Verlängerung um drei Jahre beantragt werden. Die ursprüngliche Idee der Willkommensinitiative, Geflüchtete und Studierende der Jacobs University in dem Blauen Dorf unterzubringen, sei laut Rechtslage nicht möglich. Von diesem Gedanken ist die Initiative laut Weisheit aber inzwischen selbst abgerückt.
Sozialressort begrüßt Verlängerung
Neben Dornstedt bestätigt auch Kirsten Kreuzer vom Sozialressort, dass die Universität kein Interesse an der Fläche beziehungsweise an der Nutzung des Blauen Dorfes als Wohnraum für die Studierenden habe. Aus Sicht der Behörde sei es zu begrüßen, wenn die Genehmigung für das Übergangswohnheim verlängert wird, sagte Kreuzer. Auch deshalb, weil die Flüchtlingszahlen nicht so stark abgenommen haben, wie gedacht und mehr Plätze in Übergansgwohnheimen benötigt werden als zunächst angenommen.
Mit dem Beschluss des Ausschusses als Grundlage beantragt das Sozialressort nun beim Bauamt Bremen-Nord, die Sondergenehmigung um drei Jahre zu verlängern. Soll das Areal über diesen Zeitraum hinaus zum Wohnen genutzt werden, müsste erst der Ausschuss für Stadtentwicklung über eine Änderung des Bebauungsplans abstimmen.
Mit der Entscheidung, den Bebauungsplan so zu ändern, dass das Areal als Wohngebiet genutzt werden kann, weicht der Ausschuss von einem Grundsatzbeschluss des Beirats ab. Dieser besagt, dass Gewerbegebiete nicht in Wohngebiete umgewandelt werden dürfen.