Autos ohne Kennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden. Dennoch kann die Stadtverwaltung sie im Regelfall erst nach einer mehrwöchigen Frist entfernen lassen. Foto: Konczak Autos ohne Kennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden. Dennoch kann die Stadtverwaltung sie im Regelfall erst nach einer mehrwöchigen Frist entfernen lassen. Foto: Konczak
Fristverkürzung

Schrottautos den Kampf ansagen

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Planungs- und Verwaltungsausschuss stimmen für ein schnelleres Abschleppen von Schrottautos im öffentlichen Raum. Eine vierwöchige Frist muss jedoch nach jetziger Gesetzeslage gewahrt werden.

Delmenhorst sagt Schrottautos am Straßenrand den Kampf an. Nach dem Planungsausschuss am Dienstag stimmte jetzt auch der Verwaltungsausschuss einer Fristverkürzung für Parken ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum zu. Künftig soll im Rahmen der gesetzlichen Mindestfristen abgeschleppt werden.

Vier statt sechs Wochen

Damit bleiben den Haltern künftig nur noch vier statt bisher sechs Wochen, um ihre Fahrzeuge zu entfernen. Zunächst wird ein Zettel auf die Scheibe geklebt. Reagiert der Besitzer nicht, stellt die Verwaltung den Halter fest und setzt diesem schriftlich eine Frist zur Beseitigung. Nur wenn von den Fahrzeugen eine Gefahr ausgeht, etwa wenn Betriebsstoffe auslaufen, können sie sofort abgeschleppt werden.

Das Land am Zug

Die Fristverkürzung geht auf einen Antrag der Beigeordneten Marianne Huismann (Grüne) aus dem Januar zurück. Damit rannte sie bei der Verwaltung anscheinend offene Türen ein. Die Verwaltung regte sogar an, zu beschließen, das Land Niedersachsen aufzufordern, wirksame Regelungen zur Beseitigung von Fahrzeugen ohne Kennzeichen zu erlassen.

Wie viele unangemeldete Fahrzeuge derzeit auf öffentlichen Flächen in Delmenhorst stehen, ist noch Gegenstand von Ermittlungen der Verwaltung. „Das würde ich auch gerne wissen“, sagte Oberbürgermeister Jahnz. Sicher ist: „Das gibt kein gutes Bild ab, wenn die Dinger herumstehen“.

Auch private Parkflächen betroffen

Das Ärgernis ist nicht auf den öffentlichen Raum beschränkt. Auch die GSG muss auf ihren Parkflächen regelmäßig Zettel kleben, um unangemeldete Fahrzeuge zu vertreiben, bestätigt Geschäftsführer Stefan Ludwig. Von „Problem“ will er allerdings nicht sprechen. „Es ist zum Glück nicht so, dass unsere Mieter keine Parkplätze mehr finden“, sagt er.

Die Vermutung liegt nahe, dass Gebrauchtwagenhändler die öffentlichen und privaten Flächen nutzen, um ihre für den Export bestimmten Fahrzeuge zwischenzulagern. „Wir mussten noch nicht ein Auto abschleppen lassen. Bisher sind sie alle in der gesetzten Frist verschwunden“, erklärt Ludwig. Ein weiteres Indiz: In der Nähe solcher Händler sind die Fahrzeuge häufiger zu finden als dort, wo keine angesiedelt sind.

Bremen macht es vor

Wie es deutlich schneller gehen kann, zeigt der Blick über die Stadtgrenze: Aufgrund eines Erlasses von Innensenator Mäurer können seit Juli 2018 in Bremen nicht angemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Raum ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. In Delmenhorst geht das jedoch nicht. Dazu müsste erst das Land die Voraussetzungen schaffen.

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